Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1. Die dritte Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) wird bestätigt als Handlungsgrundlage für die Planung, Fördermitteleinwerbung und Umsetzung aller baulichen und sonstigen Entwicklungsmaßnahmen der Stadt. Es ist ab sofort Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für die umzusetzenden Maßnahmen der Stadtentwicklung.

 

2. Aus der Maßnahmenliste werden folgende Maßnahmen in dieser Rangfolge für eine Förderung, z. B. auch für EFRE-Fördermittel festgelegt:

 

            1.  Neubau Hort und Jugendclub auf dem Gelände der evangelischen Jona-Schule

            2.  Umgestaltung Karl-Marx-Straße

            3.  Nördliche Hafeninsel mit Ballastkiste, Steinerner Fischbrücke und Steinklappe

            4.  Neugestaltung Tribseer Damm 4. BA

5.  Neubau Sporthalle Franken

6.  Neubau Kinder- und Jugendcampus Stralsund (UnseKinder gGmbH)

7.  Errichtung einer Sportanlage auf dem ehemaligen Plattenwerk

            8.  Umsetzung des Digitalisierungskonzeptes für den Zoo Stralsund        

            9.  Sanierung/Ersatzneubau Grundschule Andershof sowie Neubau Hort und KiTa

            10.Sanierung/Neubau der Förderschule Astrid Lindgren

11.Errichtung Hort Grundschule Ferdinand von Schill

            12.Errichtung Hort Grundschule Hermann Burmeister

            13.Errichtung eines Wohngebiets- und Sportparks in der Tribseer Vorstadt, Gleispark

14.Entwicklung Umfeld Hauptbahnhof mit Umbau Tribseer Damm,

     Bahnhofsvorplatz, Bahnhofszugang Alte Rostocker Straße, Fahrradparkhaus

15.Pocketpark Kosegartenweg

16.Sanierung des Gartendenkmals Brunnenaue

17.Sanierung der Stadtteiche.

 

3. Das ISEK wird dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung fristgemäß zur Verfügung gestellt.

 

4. Der Beschluss der Bürgerschaft zum ISEK wird an das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung unverzüglich nachgereicht.

 

5. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. 

 


Herr Haack dankt der Verwaltung für die Erstellung des ISEK.

Er stellt nachfolgenden Änderungsantrag:

 

„Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Die in der Maßnahmenliste (Punkt 2 des Beschlussvorschlages) unter Position 9. eingeordnete Maßnahme „Sanierung/Ersatzneubau Grundschule Andershof sowie Neubau Hort und KiTa“ rückt auf Position 6 vor. Die anderen Maßnahmen verschieben sich entsprechend um eine Position nach hinten.“

 

Als Begründung führt Herr Haack die Zuständigkeit der Hansestadt Stralsund für die kommunalen Schulen an. Insbesondere im Stadtgebiet Andershof sieht er Handlungsbedarf.

 

Herr Dr. Zabel berichtet, dass es innerhalb der Fraktion CDU/FDP Diskussionsbedarf zur Vorlage gab. Er erfragt, welche Konsequenzen sich aus einer Veränderung der Reihenfolge der Maßnahmenliste ergeben.

 

Herr Dr.-Ing. Badrow berichtet, dass die Planungen für die Schule in Andershof inhaltlich noch nicht so weit fortgeschritten sind. Zu klären ist u.a., ob die Sanierung der Grundschule sinnvoll sei oder eher an einem anderen Standort im Zentrum von Andershof eine Schule mit Grundschule und weiterführendem Schulteil errichtet werden solle. Andere Projekte sind weiter fortgeschritten. Daher sei es aus seiner Sicht fatal, die Umsetzung dieser zu verzögern. Dazu zähle u.a. die Sportanlage in Knieper, die aus immissionsschutzrechtlichen Gründen nicht ohne Schule gebaut werden könne.

 

Frau Kühl würde eine schnelle Entwicklung am Schulstandort Andershof begrüßen. Gleichwohl ist sie der festen Überzeugung, dass die Verwaltung intensiv an der Thematik arbeitet. Die Entwicklung des Stadtgebietes müsse berücksichtigt werden. Ein Schnellschuss könnte kontraproduktiv sein. Frau Kühl spricht sich gegen die Änderung der Reihenfolge in der Maßnahmenliste aus.

 

Nach Ansicht von Herrn Danter ist die Hansestadt Stralsund nicht zuständig für die Schulen in öffentlicher Hand ist, sondern vielmehr für die Schulkinder in der Hansestadt Stralsund. Freie Schulen seien eine Bereicherung der Vielfalt.

 

Der Oberbürgermeister ergänzt zu seinen Ausführungen, dass er es für ausgeschlossen halte, dass das Land M-V den Neubau des Kinder- und Jugendcampus Stralsund (UnseKinder gGmbH) fördere. Etwaige Fördermittel wären demnach nur für die Sportanlage daneben möglich.

Eine Änderung der Reihenfolge dürfe sich nicht beschränkend auf andere Projekte auswirken.

 

Herr Haack entgegnet Herrn Danter, dass die Hansestadt Stralsund nicht nur für die Kinder, sondern für die Schulgebäude der staatlichen Schulen zuständig sei.

Die Ausführungen des Oberbürgermeisters sieht er nicht derart problematisch an, da die Maßnahmenliste per Bürgerschaftsbeschluss wieder geändert werden könnte, sollte sich eine Verzögerung für andere Projekte abzeichnen. Herr Haack kritisiert, dass die Liste in den Ausschüssen nicht debattiert wurde.

 

Herr Dr. Zabel hält die Argumentation des Oberbürgermeisters für nachvollziehbar. Die Abstimmung zum Änderungsantrag ist in der Fraktion CDU/FDP freigegeben.

 

Der Präsident stellt fest, dass es keinen weiteren Redebedarf gibt und stellt den Änderungsantrag der Fraktion Bürger für Stralsund zur Abstimmung:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Die in der Maßnahmenliste (Punkt 2 des Beschlussvorschlages) unter Position 9. eingeordnete Maßnahme „Sanierung/Ersatzneubau Grundschule Andershof sowie Neubau Hort und KiTa“ rückt auf Position 6 vor. Die anderen Maßnahmen verschieben sich entsprechend um eine Position nach hinten.

 

Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt

 

Abschließend lässt Herr Paul über die Vorlage B 0039/2023 abstimmen:

 


Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen