Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1.    Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 79 Photovoltaikanlage südlich der Ortsumgehung im Stadtteil Voigdehagen umfasst in der Gemarkung Voigdehagen, Flur 1, ganz das Flurstück 157/2 und anteilig die Flurstücke 119/3, 154/6, 155/3, 156/3, 158/1, 158/2, 159, 160 und 161.

 

2.    Die zum Bebauungsplan Nr. 79 „Photovoltaikanlage südlich der Ortsumgehung im Stadtteil Voigdehagen“ während der Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gem. den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Anlage 3 abgewogen.

 

3.    Auf der Grundlage des § 10 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 8. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726), wird der Bebauungsplan Nr. 79 der Hansestadt Stralsund „Photovoltaikanlage südlich der Ortsumgehung im Stadtteil Voigdehagen“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Fassung vom Januar 2023 als Satzung beschlossen. Die Begründung vom Januar 2023 wird gebilligt.

 

4.    Der Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung: 29 Zustimmungen       6 Gegenstimmen        0 Stimmenthaltungen