Betreff
Bebauungsplan Nr. 79 "Photovoltaikanlage südlich der Ortsumgehung im Stadtteil Voigdehagen, Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
B 0012/2023
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Die SWS Natur GmbH beabsichtigt die Errichtung einer weiteren Photovoltaik-Freiflächenanlage im Stadtgebiet der Hansestadt Stralsund, um den Anteil der Erneuerbaren Energien zu steigern und damit die Energiewende umzusetzen.

 

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zu schaffen, hat die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund in Ihrer Sitzung am 27.01.2022 (Beschluss-Nr. 2022-VIl-02-0796) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 79 aufzustellen und das 26. Änderungsverfahren für den rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Stralsund einzuleiten. Parallel erfolgt eine Anpassung des beigeordneten Landschaftsplanes.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 mit Planstand Juni 2022 erfolgte im Juli/August 2022. Für die anschließende Entwurfsfassung wurde der Geltungsbereich gegenüber dem Vorentwurf geändert, um die Niederung des Grabens 18/5 auszusparen und den dort vorkommenden Wachtelkönig (Crex crex) als bundesweit stark gefährdete Vogelart zu schützen. Nach dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der Bürgerschaft vom 17.11.2022 (Beschluss-Nr. 2022-VII-11-0995) lag der Bebauungsplanentwurf vom 14.12.2022 bis zum 25.01.2023 öffentlich aus. Parallel dazu hatten die Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme.

 

Die zum Entwurf eingegangenen Stellungsnahmen wurden dokumentiert, geprüft und ein Vorschlag für die Abwägung (ANLAGE 3) sowie die darauf beruhende Satzungsfassung des Bebauungsplanes (ANLAGE 1) einschließlich Begründung mit Umweltbericht (ANLAGE 2) erarbeitet. Das Beteiligungsverfahren zum B-Plan-Entwurf nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB führte zu keinen wesentlichen Änderungen des B-Plans. Es wurden nur ergänzende Hinweise in den B-Plan und die Planbegründung aufgenommen, zuzüglich redaktioneller Anpassungen.

 

Zur Planung liegt eine positive landesplanerische Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern vom 20.09.2022 im Rahmen der Plananzeige vor, die mit Stellungnahme vom 29.11.2022 bestätigt wurde. Der Bebauungsplan ist mit den Zielen der Raumordnung vereinbar.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1.       Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 79 Photovoltaikanlage südlich der Ortsumgehung im Stadtteil Voigdehagen umfasst in der Gemarkung Voigdehagen, Flur 1, ganz das Flurstück 157/2 und anteilig die Flurstücke 119/3, 154/6, 155/3, 156/3, 158/1, 158/2, 159, 160 und 161.

 

2.       Die zum Bebauungsplan Nr. 79 „Photovoltaikanlage südlich der Ortsumgehung im Stadtteil Voigdehagen“ während der Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gem. den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Anlage 3 abgewogen.

 

3.       Auf der Grundlage des § 10 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 8. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726), wird der Bebauungsplan Nr. 79 der Hansestadt Stralsund „Photovoltaikanlage südlich der Ortsumgehung im Stadtteil Voigdehagen“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Fassung vom Januar 2023 als Satzung beschlossen. Die Begründung vom Januar 2023 wird gebilligt.

 

4.       Der Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 


Lösungsvorschlag:

Nach Prüfung und Auswertung aller im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird der Bürgerschaft empfohlen dem Abwägungsvorschlag (ANLAGE 3) zuzustimmen und den Bebauungsplan Nr. 79 (ANLAGE 1) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (ANLAGE 2) als Satzung zu beschließen, um die Errichtung einer ca. 4,6 ha großen Photovoltaik-Freiflächenanlagen durch die SWS, die mit etwa 4.870.000 kWh jährlich 3.470 Haushalte versorgen und dadurch jährlich ca1.948 t Kohlendioxid einsparen soll, schnellstmöglich umsetzen zu können.

 


Alternativen:

Wenn an dem Standort eine Photovoltaik-Freiflächenanlage entstehen soll, gibt es zum Abwägungs- und Satzungsbeschluss keine Alternative. Wenn dem Abwägungsvorschlag nicht gefolgt werden sollte, könnte der Bebauungsplan Nr. 79 so nicht beschlossen werden, da er auf der vorgeschlagenen Abwägung beruht. Damit könnten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben vorerst nicht geschaffen werden. Aus diesem Grund wird diese Alternative nicht empfohlen.