Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1.       Die zum Bebauungsplan Nr. 70.1 „Erweiterung Einkaufszentrum Strelapark“ während der Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Anlage 3 abgewogen.

 

2.       Auf der Grundlage des § 10 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 8. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726), wird der Bebauungsplan Nr. 70.1 der Hansestadt Stralsund „Erweiterung Einkaufszentrum Strelapark“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Fassung vom Dezember 2022 als Satzung beschlossen. Die Begründung vom Dezember 2022 wird gebilligt.

 

 


Herr Suhr beantragt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI aufgrund der Bedeutung der Thematik die namentliche Abstimmung zur Vorlage B 0103/2022.

Die Erweiterung des Strelaparks hat erhebliche Auswirkungen, insbesondere auf die hochsensible Altstadt. Laut Gutachten gibt es 7,3 Mio. € Umsatzverlagerungen zu Lasten der Altstadt.

Herr Suhr zitiert aus den Stellungnahmen der IHK und des Einzelhandelsverbandes Nord. Demnach werden erhebliche und zum Teil existenzgefährdende Auswirkungen für die Altstadt und auch für das Weltkulturerbe prognostiziert.

Außerdem bestünden erhebliche Zweifel, dass negative städtebauliche Auswirkungen auf den Innenstadtbereich ausgeschlossen sind.

Es ist von der Bürgerschaft eine bewusste Entscheidung gefordert.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI wird die Vorlage aufgrund der Risiken ablehnen.

 

Herr Haack verweist auf den Standort des Strelaparks mit ca. 20 T Einwohnerinnen und Einwohnern in den umliegenden Stadtteilen Knieper West und Grünhufe. Auch diese haben einen Anspruch auf bestmögliche Versorgung.

Herr Haack vertritt die Auffassung, dass die Innenstadt der Hansestadt Stralsund in den vergangenen 20 Jahren eine positive Entwicklung genommen hat und stark genug ist, sich zu erhalten.

Nach Ansicht der Fraktion Bürger für Stralsund sollen alle Stralsunderinnen und Stralsunder von der Entwicklung in der Stadt partizipieren.

 

Der Präsident stellt fest, dass kein weiterer Redebedarf besteht und stellt die Vorlage B 0103/2022 namentlich zur Abstimmung:

 


Abstimmung: 32 Zustimmungen              6 Gegenstimmen            2 Stimmenthaltungen