Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1.       Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Stadtgebiet Süd, Stadtteil Voigdehagen, und umfasst die Flurstücke 154/6 (tlw.), 155/3 (tlw.), 156/3 (tlw.), 157/2, 158/1 (tlw.), 158/2 (tlw.), 159 (tlw.), 160 (tlw.) und 161 (tlw.) der Flur 1 der Gemarkung Voigdehagen. Er wird begrenzt im Nordosten durch die Ortsumgehung (B 96), im Westen durch die Bahnstrecke Stralsund-Grimmen, im Südwesten durch die Niederung des Grabens 18/5 sowie im Südosten durch Ackerflächen.

 

2.       Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 der Hansestadt Stralsund in der Fassung vom Oktober 2022 und die Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom Oktober 2022 werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch bestimmt.

 

 

 


Ohne weitere Wortmeldung wird folgender Beschluss gefasst:


Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen