Anfrage:

 

1.    Plant die Hansestadt Stralsund eine Zusammenarbeit mit der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV?

2.    Wenn ja, wie soll diese Zusammenarbeit konkret aussehen?

3.    Wie steht die Hansestadt zur kritisch diskutierten Stiftung nach dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine?

 

Frau Dr. Gelinek beantwortet die kleine Anfrage wie folgt:

 

zu 1. und 2.:

Die Hansestadt Stralsund hat in Bezug auf den im Gutachten erwähnten Zusammenhang („Klimaschutzkonzept 2.0“) weder eine Anfrage an die Stiftung gestellt, noch gibt es diesbezüglich Pläne für eine Zusammenarbeit. Dies ist schlicht falsch.

Richtig ist, dass aus Ermangelung finanzieller Förderung auf Landes- und Bundesebene im Bereich der Klimaanpassung und Umweltbildung ein Sondierungsgespräch mit der Stiftung stattfand, um finanzielle Mittel für die Realisierung eines umfangreichen Vorhabens bei den Wohlfahrtseinrichtungen der Hansestadt Stralsund zu generieren. Das Vorhaben beinhaltet sowohl das Thema Klimaanpassung (verschattete Plätze im Außenbereich) als auch Umweltbildung („grünes Klassenzimmer“ und Naturlehrpfad) und sollte zunächst im Rahmen des Programms „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" gefördert werden. Da durch Budgetänderungen und eine hohe Anzahl von Anträgen in der ersten Phase das angekündigte Förderfenster gar nicht geöffnet wurde, wandte sich der Klimaschutzbeauftragte an die Stiftung, um zu klären, ob Mittel der Stiftung zur Unterstützung von Umweltbildungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Nach zwei Online-Beratungen war aber keine sinnvolle Unterstützung im Sinne des Vorhabens erkennbar, so dass es keinen weiteren Austausch und auch keinen Antrag auf Unterstützung gab.

Weiter hatte der Klimaschutzbeauftragte der Hansestadt Stralsund kurz nach Gründung der Stiftung eine finanzielle Unterstützung für die Etablierung einer Wasserstoffkoordination (Personalstelle) für die Region gestellt. Es bestand die begründete Hoffnung, dass die Stiftung ihrem Zweck nach nachhaltige Klimaschutzprojekte unterstützen würde. Am 8. November wurde die beantragte Anschubfinanzierung mit Verweis auf den Stiftungszweck abgelehnt, da eine entsprechende Förderung von Personalkosten nicht möglich sei.

 

zu 3.:

Grundsätzlich wäre ein Stiftungskonstrukt mit einer ähnlichen Ausrichtung für Mecklenburg-Vorpommern zu begrüßen, da es seitens des Landes vor allem im Bereich der Umweltbildung bzw. der Bildung für nachhaltige Entwicklung sehr geringe finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für Kommunen und Institutionen, wie z.B. außerschulische Lernorte, gibt. Im Bereich Klimaanpassung wird seitens des Landes auf die Möglichkeit der Bundesförderung verwiesen, bei der allerdings eine große Konkurrenzsituation um die verfügbaren Mittel mit anderen Kommunen bundesweit besteht. Für die Einrichtung eines solchen Stiftungskonstrukts muss aber auch eine Transparenz bei der Herkunft der Stiftungsmittel gewährleistet sein und ein klarer politischer Wille zur Unterstützung vorliegen.

 

Herr Suhr dankt für die Beantwortung und erfragt, wie der Passus in das besagte Gutachten hineingelangt sein könnte.

 

Frau Dr. Gelinek erklärt, selbst überrascht gewesen zu sein, da es keine Begründung dazu gibt.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.