Anfrage:
1. Plant die Hansestadt Stralsund eine Zusammenarbeit mit der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV?
2. Wenn ja, wie soll diese Zusammenarbeit konkret aussehen?
3. Wie steht die Hansestadt zur kritisch diskutierten Stiftung nach dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine?
Frau Dr. Gelinek beantwortet die kleine Anfrage wie folgt:
zu 1. und 2.:
Die Hansestadt
Stralsund hat in Bezug auf den im Gutachten erwähnten Zusammenhang
(„Klimaschutzkonzept 2.0“) weder eine Anfrage an die Stiftung gestellt, noch
gibt es diesbezüglich Pläne für eine Zusammenarbeit. Dies ist schlicht falsch.
Richtig ist, dass
aus Ermangelung finanzieller Förderung auf Landes- und Bundesebene im Bereich
der Klimaanpassung und Umweltbildung ein Sondierungsgespräch mit der Stiftung
stattfand, um finanzielle Mittel für die Realisierung eines umfangreichen
Vorhabens bei den Wohlfahrtseinrichtungen der Hansestadt Stralsund zu
generieren. Das Vorhaben beinhaltet sowohl das Thema Klimaanpassung
(verschattete Plätze im Außenbereich) als auch Umweltbildung („grünes
Klassenzimmer“ und Naturlehrpfad) und sollte zunächst im Rahmen des Programms
„Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" gefördert werden. Da durch
Budgetänderungen und eine hohe Anzahl von Anträgen in der ersten Phase das
angekündigte Förderfenster gar nicht geöffnet wurde, wandte sich der
Klimaschutzbeauftragte an die Stiftung, um zu klären, ob Mittel der Stiftung
zur Unterstützung von Umweltbildungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Nach zwei
Online-Beratungen war aber keine sinnvolle Unterstützung im Sinne des Vorhabens
erkennbar, so dass es keinen weiteren Austausch und auch keinen Antrag auf
Unterstützung gab.
Weiter hatte der
Klimaschutzbeauftragte der Hansestadt Stralsund kurz nach Gründung der Stiftung
eine finanzielle Unterstützung für die Etablierung einer
Wasserstoffkoordination (Personalstelle) für die Region gestellt. Es bestand
die begründete Hoffnung, dass die Stiftung ihrem Zweck nach nachhaltige
Klimaschutzprojekte unterstützen würde. Am 8. November wurde die beantragte
Anschubfinanzierung mit Verweis auf den Stiftungszweck abgelehnt, da eine
entsprechende Förderung von Personalkosten nicht möglich sei.
zu 3.:
Grundsätzlich wäre
ein Stiftungskonstrukt mit einer ähnlichen Ausrichtung für Mecklenburg-Vorpommern
zu begrüßen, da es seitens des Landes vor allem im Bereich der Umweltbildung
bzw. der Bildung für nachhaltige Entwicklung sehr geringe finanzielle
Unterstützungsmöglichkeiten für Kommunen und Institutionen, wie z.B.
außerschulische Lernorte, gibt. Im Bereich Klimaanpassung wird seitens des
Landes auf die Möglichkeit der Bundesförderung verwiesen, bei der allerdings
eine große Konkurrenzsituation um die verfügbaren Mittel mit anderen Kommunen
bundesweit besteht. Für die Einrichtung eines solchen Stiftungskonstrukts muss
aber auch eine Transparenz bei der Herkunft der Stiftungsmittel gewährleistet
sein und ein klarer politischer Wille zur Unterstützung vorliegen.
Herr Suhr dankt für die Beantwortung und erfragt, wie der Passus in das besagte Gutachten hineingelangt sein könnte.
Frau Dr. Gelinek erklärt, selbst überrascht gewesen zu sein, da es keine Begründung dazu gibt.
Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.