Zur Sitzung liegt eine Einwohnerfrage von Frau Lorenz vor.

Frau Lorenz hat um schriftliche Beantwortung gebeten.

Durch das Amt für Planung und Bau wurde die Frage beantwortet.

Die Antwort ist der Einreicherin, den Fraktionen und Einzelbürgerschaftsmitgliedern zur Kenntnis gegeben worden. Zudem ist diese vor Beginn der Sitzung über das Ratsinformationssystem abrufbar.

 

Die schriftliche Antwort lautet wie folgt:

 

zu 1.:

Folgende Maßnahmen aus dem Stufenkonzept zur Verkehrsberuhigung in den Altstadtstraßen Wasserstraße und Am Fischmarkt wurden zwischenzeitlich umgesetzt:

 

-       Änderung wegweisende Beschilderungen: Die Zielangaben zu Einzelzielen in der Altstadt wurden entfernt bzw. durch Zielangaben zu den Parkhäusern ersetzt.

-       Änderung Verkehrsführung: Von der Hafeninsel kommend wird der Verkehr in Richtung Norden über die Straße Am Fischmarkt geführt.

-       Markierung Geschwindigkeit: Im Fährwall in Höhe des Parkhauses „Am Hafen“ wurde eine Fahrbahnmarkierung mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit „Tempo 30“ markiert.

-       Verbot Kfz über 7,5 t: Der Lkw-Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t wurde in den Straßenzügen Am Fährwall, Wasserstraße sowie Am Fischmarkt, Seestraße im Zeitraum von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr untersagt.

-       Einengung mit Fahrradbügel: wie in der Anfrage bereits genannt wurden an mehreren Stellen Fahrbahneinengungen bzw. Fahrbahnversätze durch den Einbau von Fahrradbügeln erzeugt

Grundsätzlich ist daran zu erinnern, dass umfassende Maßnahmen zur Verkehrsführung politisch zu diskutieren und durch die Bürgerschaft zu bestätigen sind. Auch wenn die Kritik am derzeitigen Zustand viel Zustimmung erfährt, konnte angesichts der Breite betroffener Belange sowie widerstrebender Interessen im politischen Raum noch keine mehrheitsfähige Lösung entwickelt werden. Im Zuge der Fortschreibung des Verkehrskonzepts hofft die Verwaltung, neue Lösungsansätze zu erhalten und einen breit getragenen Kompromiss moderieren zu können.

 

zu 2.:

Mit Ausnahme der Parkhäuser sind auf den Wegweisungstafeln für den Kfz-Verkehr keine Hinweise zu Einzelzielen in der Altstadt mehr vorhanden. Sollten hierzu andere Kenntnisse vorliegen, wird um Weitergabe der Information an die Verkehrsbehörde der Hansestadt Stralsund gebeten.

 

Die Busse der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH müssen für den Linienbetrieb der Linie 6 an der Einmündung Am Fischmarkt links in die Fährstraße abbiegen, ein Abbiegeverbot für Busse kann daher nicht angeordnet werden.

Die Regelung zum Parken der Reisebusse in der Straße Am Fischmarkt ist insgesamt jedoch noch nicht zufriedenstellend. Die Verwaltung prüft daher gegenwärtig, dass die Reisebusse zukünftig auf dem derzeitigen Gelände des Nordhafens in Höhe der Holzstraße parken. Damit kann die Zu- und Abfahrt der Reisebusse über die Straßen An der Hafenbahn und Hafenstraße erfolgen, so dass die Straßen Am Fischmarkt und Wasserstraße vom Reisebusverkehr entlastet werden.

 

zu 3.:

Die Verwaltung hat zuletzt auf den Daten der Verkehrserhebung vom November 2016 eine Lärmberechnung erstellt. Auf eine Aktualisierung der Lärmberechnung wurde verzichtet, da nach Einschätzung der Verwaltung sich das Verkehrsaufkommen in den letzten Jahren nicht signifikant geändert hat, mit Ausnahme von coronabedingten Effekten. Daher würden neue Berechnung lediglich die alten Ergebnisse bestätigen.

 

 

Frau Lorenz hat keine Nachfrage.