Sitzung: 25.08.2022 Bürgerschaft
Zur Sitzung liegt eine Einwohnerfrage von Frau Lorenz vor.
Frau Lorenz hat um schriftliche Beantwortung gebeten.
Durch das Amt für Planung und Bau wurde die Frage beantwortet.
Die Antwort ist der Einreicherin, den Fraktionen und Einzelbürgerschaftsmitgliedern zur Kenntnis gegeben worden. Zudem ist diese vor Beginn der Sitzung über das Ratsinformationssystem abrufbar.
Die schriftliche Antwort lautet wie folgt:
zu 1.:
Folgende Maßnahmen aus dem Stufenkonzept zur
Verkehrsberuhigung in den Altstadtstraßen Wasserstraße und Am Fischmarkt wurden
zwischenzeitlich umgesetzt:
-
Änderung wegweisende Beschilderungen: Die Zielangaben zu
Einzelzielen in der Altstadt wurden entfernt bzw. durch Zielangaben zu den
Parkhäusern ersetzt.
-
Änderung Verkehrsführung: Von der Hafeninsel kommend wird der
Verkehr in Richtung Norden über die Straße Am Fischmarkt geführt.
-
Markierung Geschwindigkeit: Im Fährwall in Höhe des Parkhauses „Am
Hafen“ wurde eine Fahrbahnmarkierung mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
„Tempo 30“ markiert.
-
Verbot Kfz über 7,5 t: Der Lkw-Verkehr mit einem zulässigen
Gesamtgewicht von über 7,5 t wurde in den Straßenzügen Am Fährwall,
Wasserstraße sowie Am Fischmarkt, Seestraße im Zeitraum von 22:00 Uhr bis 05:00
Uhr untersagt.
-
Einengung mit Fahrradbügel: wie in der Anfrage bereits genannt
wurden an mehreren Stellen Fahrbahneinengungen bzw. Fahrbahnversätze durch den
Einbau von Fahrradbügeln erzeugt
Grundsätzlich ist daran zu erinnern, dass umfassende Maßnahmen zur Verkehrsführung politisch
zu diskutieren und durch die Bürgerschaft zu bestätigen sind. Auch wenn die Kritik am
derzeitigen Zustand viel Zustimmung erfährt, konnte angesichts der Breite
betroffener Belange sowie
widerstrebender Interessen im politischen
Raum noch keine mehrheitsfähige
Lösung entwickelt werden. Im Zuge der Fortschreibung des Verkehrskonzepts hofft
die Verwaltung, neue Lösungsansätze
zu erhalten und einen breit
getragenen Kompromiss moderieren zu können.
zu 2.:
Mit Ausnahme der Parkhäuser sind auf den Wegweisungstafeln
für den Kfz-Verkehr keine Hinweise zu Einzelzielen in der Altstadt mehr
vorhanden. Sollten hierzu andere Kenntnisse vorliegen, wird um Weitergabe der
Information an die Verkehrsbehörde der Hansestadt Stralsund gebeten.
Die Busse der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH
müssen für den Linienbetrieb der Linie 6 an der Einmündung Am Fischmarkt links
in die Fährstraße abbiegen, ein Abbiegeverbot für Busse kann daher nicht
angeordnet werden.
Die Regelung zum Parken der Reisebusse in der Straße Am
Fischmarkt ist insgesamt jedoch noch nicht zufriedenstellend. Die Verwaltung
prüft daher gegenwärtig, dass die Reisebusse zukünftig auf dem derzeitigen
Gelände des Nordhafens in Höhe der Holzstraße parken. Damit kann die Zu- und
Abfahrt der Reisebusse über die Straßen An der Hafenbahn und Hafenstraße
erfolgen, so dass die Straßen Am Fischmarkt und Wasserstraße vom
Reisebusverkehr entlastet werden.
zu 3.:
Die Verwaltung hat zuletzt auf den Daten der
Verkehrserhebung vom November 2016 eine Lärmberechnung erstellt. Auf eine
Aktualisierung der Lärmberechnung wurde verzichtet, da nach Einschätzung der
Verwaltung sich das Verkehrsaufkommen in den letzten Jahren nicht signifikant
geändert hat, mit Ausnahme von coronabedingten Effekten. Daher würden neue
Berechnung lediglich die alten Ergebnisse bestätigen.
Frau Lorenz hat keine Nachfrage.