Sitzung: 25.08.2022 Bürgerschaft
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 7, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 0048/2022
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 66 wird im Norden von
Ackerflächen, im Osten durch den Ufersaum des Voigdehäger Teiches begrenzt und
reicht im Süden bis an die gewachsene Dorfstruktur Voigdehagen. Im Westen wird
er von Ackerflächen und vorhandener Wohnbebauung begrenzt. Er umfasst die
Flurstücke 35/8, 35/9, 35/10, 35/11, 41/1 teilweise, 50/4 teilweise und 50/5
teilweise der Flur 1 der Gemarkung Voigdehagen.
2. Der 2.,
3. und 4. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 66 „Wohngebiet
westlich vom Voigdehäger Teich“ der Hansestadt Stralsund abgegebenen
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft geprüft und gemäß
Anlage 3 abgewogen.
3. Auf der
Grundlage des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.
November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674) sowie nach Landesbauordnung
Mecklenburg-Vorpommern, in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015
(GVOBl. M-V S. 344, 2016 S. 28), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni
2021 (GVOBl. M-V, S.1033) wird der Bebauungsplan Nr. 66 „Wohngebiet westlich vom Voigdehäger Teich“,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B)
und den örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom Juli 2022 als Satzung
beschlossen. Die Begründung vom Juli 2022 wird gebilligt.
4. Der
Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung: 33 Zustimmungen 7 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltungen