Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Präsident und der Oberbürgermeister möchten sich bei den zuständigen Gremien der Bundesrepublik und des Landes Mecklenburg-Vorpommern dafür einsetzen, dass die Betriebskosten in Höhe von 300.000 € p.a. für die Betreibung der 3. Filterstufe der Abwasserbehandlung durch den Bund bzw. durch das Land MV getragen werden.

 


Herr Haack erläutert den Antrag ausführlich. Die Verträge zur Durchführung der Ausgleichsmaßnahme für das Projekt Nord Stream 2 wurden mit Gazprom geschlossen. Aufgrund der aktuellen Entwicklung hat das städtische Unternehmen nunmehr die Betriebskosten i.H.v. 300 T € zu tragen. Dieser Zustand muss korrigiert werden.

Herr Haack wirbt um Zustimmung für den Antrag.

 

Der Präsident stellt fest, dass kein weiterer Redebedarf besteht und lässt über den Antrag AN 0081/2022 abstimmen:


Abstimmung: Einstimmig beschlossen