Einreicher: Fraktion Bürger für Stralsund
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der
Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Präsident und
der Oberbürgermeister möchten sich bei den zuständigen Gremien der
Bundesrepublik und des Landes Mecklenburg-Vorpommern dafür einsetzen, dass die
Betriebskosten in Höhe von 300.000 € p.a. für die Betreibung der 3. Filterstufe
der Abwasserbehandlung durch den Bund bzw. durch das Land MV getragen werden.
Begründung:
Für den Bau von Nord
Stream 2 waren Kompensationsmaßnahmen notwendig. Eine davon war der Aufbau der
3. Filterstufe der Abwasserbehandlung bei der REWA GmbH. In den Verträgen war
vereinbart, dass Nord Stream 2 die Betriebskosten i. H. von ca. 300.000 € p.a.
trägt. Für das Jahr 2021 ist dieses auch erfolgt. Durch die Versagung der
Genehmigung des Gastransportes werden von Nord Stream die Abschläge nicht mehr
bezahlt! Das heißt, dass zu den steigenden Energiekosten, den teureren
Bauleistungen jetzt auch noch die fehlenden 300.000 € in die Kalkulation der
REWA eingehen werden. Hier sollte das Verursacherprinzip gelten. Und der
Verursacher sollte auch die, für die nächsten 14 Jahre, fehlenden 300.000 €
p.a. bezahlen. Es ist den Kunden der REWA nicht zu vermitteln, dass auch hier
exorbitante Steigerungen bei den Abwassergebühren auf sie zukommen. Schon die
Steigerung der Strom- und Gaspreise ist kaum jemanden zu vermitteln!
Michael Philippen
Fraktionsvorsitzender
Fraktion Bürger für Stralsund