Betreff
zu den Betriebskosten REWA für die 3. Filterstufe
Einreicher: Fraktion Bürger für Stralsund
Vorlage
AN 0081/2022
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Präsident und der Oberbürgermeister möchten sich bei den zuständigen Gremien der Bundesrepublik und des Landes Mecklenburg-Vorpommern dafür einsetzen, dass die Betriebskosten in Höhe von 300.000 € p.a. für die Betreibung der 3. Filterstufe der Abwasserbehandlung durch den Bund bzw. durch das Land MV getragen werden.

 

 


Begründung:

 

Für den Bau von Nord Stream 2 waren Kompensationsmaßnahmen notwendig. Eine davon war der Aufbau der 3. Filterstufe der Abwasserbehandlung bei der REWA GmbH. In den Verträgen war vereinbart, dass Nord Stream 2 die Betriebskosten i. H. von ca. 300.000 € p.a. trägt. Für das Jahr 2021 ist dieses auch erfolgt. Durch die Versagung der Genehmigung des Gastransportes werden von Nord Stream die Abschläge nicht mehr bezahlt! Das heißt, dass zu den steigenden Energiekosten, den teureren Bauleistungen jetzt auch noch die fehlenden 300.000 € in die Kalkulation der REWA eingehen werden. Hier sollte das Verursacherprinzip gelten. Und der Verursacher sollte auch die, für die nächsten 14 Jahre, fehlenden 300.000 € p.a. bezahlen. Es ist den Kunden der REWA nicht zu vermitteln, dass auch hier exorbitante Steigerungen bei den Abwassergebühren auf sie zukommen. Schon die Steigerung der Strom- und Gaspreise ist kaum jemanden zu vermitteln!

 


 

 

Michael Philippen

Fraktionsvorsitzender

Fraktion Bürger für Stralsund