Frau Dr. Gelinek nimmt Bezug auf die Stadtteilzentren in der Hansestadt Stralsund und informiert über den aktuellen Stand hinsichtlich der Stadtteilarbeit.

Das Hauptaugenmerk innerhalb der Stadtteilkoordination liegt gegenwärtig auf der Vorbereitung des Sommercamps 2022.

Nebenher wird sich engmaschig mit der Ausweitung der Stadtteilzeitung auf alle Stadtteile in der Hansestadt Stralsund beschäftigt.

In Bezug auf die Jugendcontainerplätze teilt Frau Dr. Gelinek mit, dass geeignete Plätze gefunden und Container beschafft wurden. Im nächsten Schritt werden die Container aufgestellt.

 

Frau Dr. Gelinek erörtert die beabsichtigte Struktur des Beirates für Stadtteilarbeit unter Benennung der Arbeitsgruppen in den Stadtteilen der Hansestadt Stralsund.

Im Anschluss stellt Frau Dr. Gelinek die wesentlichen Aspekte aus der Satzung des Beirates für Stadtteilarbeit in der Hansestadt Stralsund vor.

 

Antwortend auf die Frage von Herrn Kühnel weist Frau Dr. Gelinek darauf hin, dass eine Festlegung bezüglich der Mindestanzahl an Mitgliedern in den Arbeitsgruppen des Beirates nicht vorgesehen ist.

 

Die Satzung des Beirates für Stadtteilarbeit in der Hansestadt Stralsund spezifiziert das Aufgabenfeld der Arbeitsgruppen auf die Prüfung der Anträge an den Stadtteilfond und die Erstellung von Beschlussvorlagen an den Hauptausschuss der Hansestadt Stralsund.

 

Auf die Frage von Frau Friesenhahn erläutert Frau Dr. Gelinek, dass es für die Mitglieder des Beirates 6 Vertretungsmitglieder geben wird.

Eine weitere Nachrückerliste wird für den Fall, dass mehrere Mitglieder des Beirates innerhalb der Legislaturperiode ihr Mandat niederlegen, geführt.

 

Frau Dr. Gelinek weist darauf hin, dass die Bürgerschaft den Beirat für Stadtteilarbeit in der Hansestadt Stralsund bei Bedarf auflösen kann. Sie fügt an, dass dieses Prinzip bei den bereits bestehenden Beiräten in der Hansestadt Stralsund ebenfalls gilt.

 

Zu der Geschäftsordnung merkt Frau Dr. Gelinek an, dass die darin enthaltenen und zwingend erforderlichen Regelungen bei Bedarf fortlaufend durch den Beirat für Stadtteilarbeit in der Hansestadt Stralsund ergänzt werden können. 

 

Im Weiteren nennt Frau Dr. Gelinek die relevanten Aspekte der Geschäftsordnung, wie zum Beispiel die Leitung stattfindender Sitzungen durch die Stadtteilkoordination oder die zu beachtenden Erfordernisse für die Sitzungseinladungen.

 

Frau Friesenhahn würde die Festlegung einer Mindestanzahl an Sitzungen, die durch den Beirat für Stadtteilarbeit in der Hansestadt Stralsund pro Jahr abgehalten werden müssen, begrüßen.

 

Herr Rietesel würde die Beschlussvorlage B 0034/2022 zunächst in der Fraktion beraten wollen.

 

Sowohl Frau Friesenhahn als auch Herr Lange sprechen sich ebenfalls für die Verweisung in die Fraktionen aus.

 

Herr Rietesel lässt über den Verweisantrag abstimmen.

 

Die Mitglieder des Ausschusses stimmen einstimmig zu.

 

Die Beschlussvorlage B 0034/2022 wird zur weiteren Beratung die Fraktionen verwiesen.