Betreff
Satzung und Geschäftsordnung des Beirates für Stadtteilarbeit in der Hansestadt Stralsund
Vorlage
B 0034/2022
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Nachdem zu Beginn des Jahres 2021 die Richtlinie für die Förderung der Stadtteilarbeit in der Hansestadt Stralsund durch die Bürgerschaft beschlossen und mit einem Interessenbekundungsverfahren vier freie Träger gewonnen wurden, die die Stadtteilarbeit in den geförderten Stadtteilen aufgenommen haben, sollen nun Beiräte berufen werden, um die breite Mitwirkung der Bevölkerung aus vielen Bereichen zu sichern.

 

Mit einer Satzung und einer Geschäftsordnung sollen Rechts- und Arbeitsgrundlagen geschaffen werden. Nach der Beschlussfassung über diese Dokumente können in einem weiteren Schritt die Beiratsmitglieder gem. § 19 Abs. 3 KV i.V. m. § 10 Abs. 7 unserer Hauptsatzung durch den Hauptausschuss in das Ehrenamt berufen werden. Durch die Berufung in das Ehrenamt wird eine Rechtsbeziehung zwischen den Mitgliedern des Beirats und der Hansestadt Stralsund geschaffen. Die Mitglieder sind also zur Wahrnehmung der Amtsgeschäfte verpflichtet. Es ist beabsichtigt eine Nachrückliste zu beschließen, um im Falle des Ausscheidens kurzfristig ein Ersatzmitglied berufen zu können.

 

Nach Satzungsbeschluss muss die Hauptsatzung geändert werden, da sie Grundvoraussetzung dafür ist, dass der Beirat für Stadtteilarbeit rechtswirksam handeln kann.

 

Das Auswahlprozedere soll mit dem Hauptausschuss sowie mit dem Ausschuss für Familie, Soziales und Gleichstellung beraten werden, da sich die Entscheidung sowohl auf die Personen als auch auf die konkreten Aufgaben und Zuständigkeiten beziehen wird.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Bildung eines Beirates für die Stadtteilarbeit in Stralsund und verabschiedet die Satzung in der Fassung vom 02.05.2022 sowie die Geschäftsordnung für die Arbeit des Beirats in der Fassung vom 02.05.2022. 


Lösungsvorschlag:

 

Die Bürgerschaft bildet einen Beirat für die Stadtteilarbeit in Stralsund gemäß der Satzung in der Fassung vom 02.05.2022 und verabschiedet eine Geschäftsordnung für die Arbeit des Beirats in der Fassung vom 02.05.2022, vgl. Anlagen.

 


Alternativen:

 

Falls dem Beschlussvorschlag nicht gefolgt wird, wird die Richtlinie Stadtteilarbeit nicht umsetzt und die dargestellten Ziele könnten nicht erreicht werden, was nicht empfohlen wird