Frau Gessert informiert über den Erhalt der verbliebenen Tore anhand von Bildern.
Der Erhalt des Welterbes ist eine große Herausforderung. Der Schutz des Bestandes und der Erhalt der originalen Bausubstanz hat oberste Priorität. Die Grenze der mittelalterlichen Stadt ist noch sehr gut ablesbar.


Die Welterbe-Konvention verlangt den Erhalt der Welterbestätte in Bestand und Wertigkeit. Das Schutzziel für die Altstadt ist es, ihre städtebaulichen Strukturen, die Gebäudesubstanz, ihre visuelle Integrität sowie das Bodendenkmal zu bewahren.  

 

Für die Denkmalpflege ist die Charta von Venedig einschlägig. Unter anderem beinhaltet sie, dass Rekonstruktionen nur durch vorhandene Teile erfolgen kann. Neubauten sollen sich in ihrer äußerlichen Gestaltung als Bauten der Gegenwart zu erkennen geben und die stadtbaugeschichtliche Entwicklung fortschreiben. Im Bereich des Tribseer-und Semlowertores erfolgten Neubauten. Ein Wiederaufbau der beiden Tore ist nicht möglich, da dies bauplanungsrechtlich nicht zulässig ist. Eine Alternative ist es, nach Prüfung die Errichtung einer räumlichen Abgrenzung in zeitgemäßer Gestaltung vorzunehmen.

Herr Bauschke erfragt, was eine räumliche Abgrenzung sein könnte.
Frau Gessert erklärt, dass es viele Möglichkeiten gibt, diese räumliche Abgrenzung darzustellen.
Herr Gottschling nimmt die Informationen zur Kenntnis.
Frau Bartel wünscht sich, dass der Eingang zur Stadt etwas repräsentativ gestaltet wird.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt zur Abstimmung, dass das Anliegen des Antrages AN 0022/2022 nicht weiterverfolgt wird.

 

Der Präsident der Bürgerschaft wird über das Beratungsergebnis informiert.

 


Abstimmung: 9 Zustimmungen 0 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen