Sitzung: 12.05.2022 Ausschuss für Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: AN 0056/2022
Frau Bartel geht auf den Antrag und dessen Entstehung ein.
Sie betont, dass der Antrag nicht auf Denkmalschutz, sondern
auf das Wohnensemble abstellt.
Frau Gessert informiert anhand einer Präsentation, dass in der Kniepervorstadt viele Villen oder Einzelhausbebauungen anzutreffen sind. Sie erläutert die historische Entwicklung des Stadtteils.
Nach 1990 gab es viele Veränderungen im Stadtbild. Steuerungsinstrument ist u.a. § 34 BauGB. In dem Gebiet mit der historisch wertvollsten Bebauungsdichte sind 29 von 51 Gebäude denkmalgeschützt.
Der Ensembleschutz kann durch eine Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB gewahrt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, einen Denkmalbereich auszuweisen. Der Schutz umfasst das äußere Erscheinungsbild im räumlichen Zusammenspiel der Einzelbauten und in Beziehungen der Bauten untereinander. Jegliche Änderungen sind genehmigungspflichtig. Straßen wären mit geschützt. Frau Gessert erläutert die Schritte, die für eine Rechtsverordnung notwendig wären.
Der Abschnitt der Sarnowstraße zwischen Knieperwall und Scheelestraße ist wesentlich von Villen geprägt. Neue Gebäude fügen sich gut ein. Für 57 % der Gebäude gilt Erhalt und Umgebungsschutz. Eine eventuelle Gefährdung von einzelnen Gebäuden wegen schlechtem Bauzustand ist nicht offensichtlich. Die bisherigen Instrumente (Denkmalschutz, § 34 BauGB) haben sich bisher bewährt.
Frau Bartel fragt, wieso für die Sarnowstraße 12 eine Abriss- und Neubaugenehmigung vorliegt.
Frau Gessert erläutert, dass dieses Haus untergenutzt sei. In den 90er Jahren wurde geprüft, ob das Haus als Denkmal aufgenommen werden kann, dies wurde vom zuständigen Landesamt verneint. Bei erneuter Anfrage an das Landesamt wurde die Aufnahme als Denkmal erneut verneint. Der Eigentümer möchte das Grundstück besser nutzen und ein dreigeschossiges Gebäude errichten. Der Bauherr muss sich an strenge Vorgaben halten und beispielsweise eine Höhenlinie einhalten.
Die Denkmalbereichsverordnung kann den Abriss von Gebäuden nicht verhindern. Es ist davon auszugehen, dass ein Bereichsschutz den Abriss des Hauses ebenfalls nicht verhindert hätte.
Auf die Frage, ob so ein Abriss noch einmal genehmigt worden wäre antwortet Frau Gessert, dass bei den „alten Häusern“ in der Sarnowstraße keine schlechten Bauzustände bekannt sind.
Der Ausschussvorsitzende stellt zur Abstimmung, dass das Anliegen des Antrages 0056/2022 „Bereichsschutz für die Sarnowstraße“ nicht weiter verfolgt wird.
Der Präsident wird über das Beratungsergebnis informiert.
Abstimmung: 9 Zustimmungen 0 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltungen