Einreicher: SPD-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund wird beauftragt, einen Bereichs- bzw. Ensembleschutz für die Sarnowstraße zu veranlassen. Eine entsprechende Satzung soll erarbeitet und der Bürgerschaft in der nächsten Sitzung vorgelegt werden.
Begründung:
Die Sarnowstraße
bildet eine architektonische Besonderheit in Stralsund: In fast keiner anderen
Straße gibt es solch eine Aneinanderreihung von Stadtvillen wie dort.
Es gibt dort viele
Denkmale (65 %) und auch Nicht-Denkmale, nicht zuletzt ist der Gesamteindruck
des Straßenzuges von Stadtvillen ist eine Besonderheit in Stralsund und soll
erhalten bleiben.
Im 20. Jahr des
Welterbestatus der Hansestädte Stralsund und Wismar wäre dies eine Bekräftigung
der Struktur der Stadt, auch außerhalb des Welterbe-Kerns.
Info:
Um die Erhaltung
einer Gruppe von Gebäuden, die räumlich und architektonisch im Zusammenspiel
historisch erhaltenswert erscheinen, geht es bei dem denkmalpflegerischen
Begriff "Ensembleschutz"/“Bereichsschutz“. Dies kann sich auf Straßenzüge,
einen Platz oder ein Stadtviertel beziehen. Alle von außen sichtbaren
Veränderungen an Fassade und Dach müssen daher von den Denkmalbehörden
genehmigt werden. Dies betrifft auch Bauteile, die laut Bauordnung des
jeweiligen Landes nicht genehmigungspflichtig wären.
Beispiele für die
abzustimmenden Veränderungen sind:
• Erneuerung von
Fenstern und Türen
• Erneuerung der
Dachdeckung
• Anbringen von
Balkonen
• Erneuerung von
Kaminen
• Einbau von
Dachflächenfenstern
• Einbau von
Solaranlagen
• Anbringung von
Vordächern
• Terrassen
• Anbringung von
Satellitenanlagen
• Anbringung von
Thermohäuten
• Neuanstrich der
Fassade
• Änderung der
Einfriedung
• Errichtung von
genehmigungsfreien Nebengebäuden