Betreff
Bereichsschutz für die Sarnowstraße
Einreicher: SPD-Fraktion
Vorlage
AN 0056/2022
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund wird beauftragt, einen Bereichs- bzw. Ensembleschutz für die Sarnowstraße zu veranlassen. Eine entsprechende Satzung soll erarbeitet und der Bürgerschaft in der nächsten Sitzung vorgelegt werden.

 


Begründung:

 

Die Sarnowstraße bildet eine architektonische Besonderheit in Stralsund: In fast keiner anderen Straße gibt es solch eine Aneinanderreihung von Stadtvillen wie dort.

Es gibt dort viele Denkmale (65 %) und auch Nicht-Denkmale, nicht zuletzt ist der Gesamteindruck des Straßenzuges von Stadtvillen ist eine Besonderheit in Stralsund und soll erhalten bleiben.

Im 20. Jahr des Welterbestatus der Hansestädte Stralsund und Wismar wäre dies eine Bekräftigung der Struktur der Stadt, auch außerhalb des Welterbe-Kerns.

 

Info:

 

Um die Erhaltung einer Gruppe von Gebäuden, die räumlich und architektonisch im Zusammenspiel historisch erhaltenswert erscheinen, geht es bei dem denkmalpflegerischen Begriff "Ensembleschutz"/“Bereichsschutz“. Dies kann sich auf Straßenzüge, einen Platz oder ein Stadtviertel beziehen. Alle von außen sichtbaren Veränderungen an Fassade und Dach müssen daher von den Denkmalbehörden genehmigt werden. Dies betrifft auch Bauteile, die laut Bauordnung des jeweiligen Landes nicht genehmigungspflichtig wären.

 

Beispiele für die abzustimmenden Veränderungen sind:

• Erneuerung von Fenstern und Türen

• Erneuerung der Dachdeckung

• Anbringen von Balkonen

• Erneuerung von Kaminen

• Einbau von Dachflächenfenstern

• Einbau von Solaranlagen

• Anbringung von Vordächern

• Terrassen

• Anbringung von Satellitenanlagen

• Anbringung von Thermohäuten

• Neuanstrich der Fassade

• Änderung der Einfriedung

• Errichtung von genehmigungsfreien Nebengebäuden