Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Änderung der Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Hansestadt Stralsund (Straßensondernutzungsgebührensatzung) die Gastronomen und Einzelhändler von der Zahlung der Sondernutzungsgebühren im Jahr 2022 zu befreien.

Die Finanzierung im Haushalt ist durch die Verwaltung im Zuge der für die Bürgerschaft zu erarbeitenden Änderungssatzung aufzuzeigen.

 

 


Frau Kümpers erfragt die zu erwartenden Mindereinnahmen für die Hansestadt Stralsund.

 

Herr Dr.-Ing. Badrow führt aus, dass diesbezüglich eine differenzierte Betrachtung erforderlich ist, da konkret nur die Gastronomen und Einzelhändler von der Zahlung der Sondernutzungsgebühren befreit würden.

 

Herr Buxbaum teilt mit, dass in der Debatte zur Thematik im Jahr 2020 angeführt wurde, dass mit Mindereinnahmen von 65 T € bis 85 T € zu rechnen seien.

 

Herr Dr. Zabel geht davon aus, dass die konkreten Zahlen auch nachgereicht werden könnten. Aus seiner Sicht ist es von Bedeutung, dass es für die Gastronomen und Einzelhändler nicht mehr möglich ist, Unterstützungsleistungen zu beantragen. Aufgrund der bestehenden Einschränkungen sind bei den Gastronomen und Einzelhändlern im Jahr 2022 erhebliche Ausfälle zu verzeichnen.

 

Der Präsident stellt fest, dass kein weiterer Redebedarf besteht und lässt über den Dringlichkeitsantrag DAn 0006/2022 abstimmen:


Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen