Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt;

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt sich beim Landrat dafür einzusetzen

 

  1. das Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht in dem ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen Rahmen soweit wie möglich nicht umzusetzen.
  2. Soweit eine Umsetzung, gemäß Ziffer 1, nicht unterlassen werden kann, wird der Landrat beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen auszuübenden Ermessens der Versorgungssicherheit in den betroffenen Einrichtungen überwiegendes Gewicht zukommt.

 

 


Herr Dr. Zabel begründet den Dringlichkeitsantrag DAN 0001/2022 ausführlich. Durch die gesetzlichen Regelungen sind zahlreiche Berufsgruppen tangiert.

Nachfolgend geht er detailliert auf medizinische und epidemiologische Argumente ein, die gegen eine Impfpflicht sprechen.

Der bereits existente Personalmangel im sozialen Bereich könnte sich im Aspekt der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht verschärfen.

Zudem äußert Herr Dr. Zabel Bedenken hinsichtlich der konkreten Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht durch den Landkreis VR. Er sieht außerdem die Möglichkeit, dass erhebliche personelle Ressourcen gebunden werden.

Durch die nicht eindeutigen Formulierungen im Gesetzestext könnte eine Ausweitung der Impfpflicht auf weitere Berufsgruppen erfolgen.

Unklar sind auch die Folgen für die Mitarbeitenden, die der Impfpflicht nicht nachkommen.

 

Frau Kindler bestätigt die Einschätzung, dass es zu einer Entlastung der Intensivstationen gekommen ist. Gleichwohl liegen zahlreiche nicht geimpfte Patienten aufgrund einer Covid-19-Infektion auf den Normalstationen der Kliniken.

Frau Kindler berichtet, dass auch seitens der Betreiber von Alten- und Pflegeeinrichtungen ein Bekenntnis zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht geäußert wird. Sie stimmt zu, dass es durchaus noch offene Fragen zur Umsetzung und zum Geltungsbereich gibt. Dennoch hält Frau Kindler den Antrag für nicht hilfreich.

Sie teilt mit, dass aufgrund der unterschiedlichen Standpunkte innerhalb der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI frei abgestimmt wird.

 

Herr Dr. Zabel wiederholt, dass seitens des Landkreises VR angekündigt wurde, dass die Umsetzung der Impfpflicht erhebliche Ressourcen binden wird. Er stellt klar, dass durch eine vollständige Impfung kein Dritter vor einer Infektion geschützt wird.

Es ist nachgewiesen, dass die grundrechtseinschränkungsbegründende Lage nicht mehr gegeben ist. Aus diesem Grund und da mildere Mittel erkennbar sind, hält Herr Dr. Zabel das Gesetz zur Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht für grundrechtlich bedenklich.

 

Der Präsident stellt fest, dass kein weiterer Redebedarf besteht und stellt den Dringlichkeitsantrag DAn 0001/2022 zur Abstimmung:

 


Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen