Einreicher: Dr. Ronald Zabel, CDU/FDP-Fraktion, Michael Philippen, Fraktion Bürger für Stralsund
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt;
Der Oberbürgermeister wird beauftragt sich beim Landrat dafür einzusetzen
- das Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht in dem ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen Rahmen soweit wie möglich nicht umzusetzen.
- Soweit eine Umsetzung, gemäß Ziffer 1, nicht unterlassen werden kann, wird der Landrat beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen auszuübenden Ermessenes der Versorgungssicherheit in den betroffenen Einrichtungen überwiegendes Gewicht zukommt.
Begründung:
Die Bürgerinnen und Bürger
unseres Landkreises haben in den vergangenen 2 Jahren alle Maßnahmen der
Bundes- und Landesregierung mitgetragen. Jeder einzelne hat seinen Beitrag dazu
geleistet, dass das Gesundheitssystem und die Gesundheitsversorgung der Gesamtbevölkerung
fortwährend gewährleistet werden konnte.
An dieser Stelle ist denjenigen
in den Gesundheits- und Pflegeberufen ein besonderer Dank auszusprechen.
Es besteht
schon jetzt ein Fachkräftemangel in der Gesundheitsbranche, der bei weiterem
Personalausfall durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht u.a. zu
Aufnahmestopps in Pflegeheimen und zu Streichung von Operationen sowie
wichtigen therapeutischen Maßnahmen führen kann. In dieser Situation kann es
sich niemand erlauben, Beschäftigte zu kündigen oder freizustellen.
Wir warnen ausdrücklich vor
einem Pflegenotstand und Versorgungsengpässen sowie der weiteren Überlastung
des Gesundheitsamtes im Landkreis Vorpommern-Rügen durch die
einrichtungsbezogene Impfpflicht.
Die
Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass die Umsetzung zum 15.März 2022 geplant
ist.
Dr. Ronald Zabel Michael Philippen
CDU/FDP-Fraktion Fraktion Bürger für Stralsund