Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 66 wird im Norden von
Ackerflächen, im Osten durch eine realisierte Ausgleichsmaßnahme um den
Ufersaum des Voigdehäger Teiches begrenzt und reicht im Süden bis an die
gewachsene Dorfstruktur Voigdehagen. Im Westen wird er von Ackerflächen und
vorhandener Wohnbebauung begrenzt. Er umfasst die Flurstücke 35/8, 35/9, 35/10,
35/11, 41/1 teilweise, 50/4 teilweise und 50/5 teilweise der Flur 1 der
Gemarkung Voigdehagen.
2. Da es sich um eine kleine Baumaßnahme zur
Einbeziehung von Außenbereichsflächen (Grundfläche unter 10.000 m²,
Wohnnutzung, an im Zusammenhang bebauten Ortsteil anschließend) handelt, soll
der Bebauungsplan gemäß § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren ohne
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.
3. Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 66 der Hansestadt Stralsund „Gebiet
westlich vom Voigdehäger Teich“, gelegen im Stadtteil Voigdehagen im
Stadtgebiet Süd, in der vorliegenden Fassung vom November 2021, bestehend aus
der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen und den örtlichen
Bauvorschriften (Teil B), sowie die Begründung werden gebilligt und zur
öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Herr Dr. von Bosse erklärt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI, dem Vorhaben skeptisch gegenüberzustehen. Begründet wird dies mit dem Verlust von wichtigem Ackerland.
Da kein weiterer Redebedarf besteht, lässt der Präsident über die Vorlage B 0189/2021 abstimmen:
Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen