Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Hauptausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1.

Die Hansestadt Stralsund wird die Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 147.182,91 Euro als außerplanmäßige Aufwendung und Auszahlung an das Ministerium für Inneres und Europa M-V zum Bewilligungsbescheid 55/20 (Titel: anteilige Finanzierung des im Zuwendungsbescheid des Bundes „Neustart Kultur“ und des Landes „M-V-Schutzfonds Kultur“ festgesetzten Kofinanzierungsbetrages der Hansestadt Stralsund an das Deutsche Meeresmuseum (pandemiebedingt)) zurückzahlen.

 

2.

Die Mittel werden im Teilhaushalt 90, Leistung 25.1.03.01.1, Sachkonto 54142000 außerplanmäßig bereitgestellt.

 

3. 

Die finanzielle Deckung erfolgt durch die bereits erfolgte Rückzahlung der nicht verwendeten Zuwendung im Rahmen der COVID-19-Pandemie des Deutschen Meeresmuseums im Teilhaushalt 90, Leistung 25.1.03.01.1, Sachkonto 41900000.

 


Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:


Abstimmung: 10 Zustimmungen       0 Gegenstimmen        0 Stimmenthaltungen