Sitzung: 23.11.2021 Ausschuss für Finanzen und Vergabe
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: ZU 0033/2021
Frau Steinfurt erläutert ausführlich die Zuarbeit zur Finanzanalyse zur Haushaltsdurchführung per 31.08/30.09.2021.
Die Haushaltdurchführung 2021 war bis zu der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzungen 2021 am 28.08.2021 durch eine vorläufige Haushaltsführung geprägt.
Die Hansestadt Stralsund hat eine Kreditgenehmigung in Höhe von ca. 4 Mio. EUR erhalten. Kreditaufnahmen für Vorhaben, deren Veranschlagungsreife oder deren Gesamtfinanzierung derzeit noch nicht gesichert ist, wurden zurückgestellt. (u.a. Erwerb der wassernahen Gewerbeflächen, Vorhaben Mehrzwecksportfeld Kupfermühle).
Frau
Steinfurt teilt mit, dass aus dem Gesamtbetrag der geplanten Kreditneuaufnahmen
ein Teilbetrag von 5.399,0 TEUR aufgrund des positiven Vortrags der Ein- und
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit per 31.12.2020 zunächst nicht
genehmigt wurde. Es wird jedoch in Aussicht gestellt, das Genehmigungsverfahren
erneut kurzfristig aufzunehmen, wenn unter Darstellung des Mittelabflusses oder
der Mittelbindung die Notwendigkeit einer Kreditaufnahme begründet werden kann.
Des Weiteren geht Frau Steinfurt auf die durch die COVID-19 Pandemie erhöhten Aufwendungen ein, welche regelmäßig bei den Ämtern abgefragt wird. Die Kosten für den Erwerb der Selbsttests belaufen sich bislang auf ca. 60.000,00 EUR. Ebenso sind Mindereinnahmen aus der Vergnügungssteuer in Höhe von ca. 350.000,00 EUR aufzuweisen. Vorrangig entstanden sind diese durch die Schließung der Spielhallen.
Frau Steinfurt erläutert die Anlagen der Zuarbeit.
Die Steuerschätzung bestätigt, dass sich sowohl die Gewerbesteuerentwicklung als auch die Entwicklung der Gemeindeanteile positiv gestaltet. Diese Faktoren tragen zu einem voraussichtlich guten Ergebnis für das Haushaltsjahr 2021 bei. Zu beachten ist jedoch hierbei, dass es sich bei den Gewerbesteuereinnahmen um die Gewinnfeststellung aus dem Jahr 2019 handelt.
Nach Feststellung des Jahresabschlusses 2015 hat die Hansestadt Stralsund die Restrate aus der Konsolidierungsvereinbarung in Höhe von 480.000,00 EUR vereinnahmen können.
Frau Steinfurt ergänzt, dass die Maßnahmen, für welche keine genehmigten Kreditaufnahmen vorliegen, in das Haushaltsjahr 2022 übernommen werden.
Auf Nachfrage von Herrn Quintana Schmidt erklärt Frau Steinfurt, dass die Veranschlagungsreife für die Kreditaufnahme der 10,5 Mio. EUR nicht gegeben ist. Aus diesem Grund hat das Innenministerium M-V diese zurückgestellt, jedoch mit der Option auf Nachbewilligung, sobald Verträge vorliegen.
Herr Quintana Schmidt bittet die Verwaltung um eine detaillierte Aussage über den aktuellen Verhandlungsstand hinsichtlich des Erwerbes der wassernahen Gewerbeflächen in Höhe von 10,5 Mio. EUR. Da kein kompetenter Vertreter diesbezüglich von der Verwaltung anwesend ist, wird die Antwort nachgereicht.
Auf Nachfrage von Herrn Quintana Schmidt führt Frau Steinfurt aus, dass für die Kupfermühle eine Sonderbedarfszuweisung vorgesehen war, die bislang noch nicht bewilligt wurde. Die Verwaltung sucht aktuell nach alternativen Deckungsmöglichkeiten.
Auf Nachfrage von Herrn Borbe teilt Frau Steinfurt mit, dass hinsichtlich des 4. Quartals keine Stundungsanträge und Herabsetzungen der Gewerbesteuer vorliegen.
Herr Haack möchte wissen, ob der
Ausgleichsbetrag vom Land M-V bezüglich der Gewerbesteuer aufgrund der guten
Einnahmen zurückgezahlt werden muss. Daraufhin merkt Frau Steinfurt an, dass es
vorgesehen ist, diese pauschale Zuweisung als Rücklage für tatsächliche Einbrüche
zurückzuhalten.
Auf Nachfrage von Herrn Kinder teilt Frau Steinfurt mit, dass das gute Ergebnis durch die positive Einnahmenentwicklung resultiert. Sie verweist weiterhin auf die vorläufige Haushaltsführung, welche bis Ende August 2021 andauerte. Eine Verlagerung in die Folgejahre findet statt, da erst nach dieser die neuen Aufträge ausgelöst werden konnten.
Der Ausschussvorsitzende bedankt
sich für die Ausführungen.
Die Mitglieder des Ausschusses
für Finanzen und Vergabe nehmen die Finanzanalyse zur Haushaltsdurchführung per
31.08./30.09. zur Kenntnis.