Amt: Kämmereiamt
An: Ausschuss für Finanzen und Vergabe
Betreff: Finanzanalyse zur Haushaltsdurchführung per 31.08. / 30.09.2021
Die Haushaltsdurchführung 2021 war bis zu der öffentlichen
Bekanntmachung der Haushaltssatzungen 2021 am 28.08.2021 durch eine vorläufige
Haushaltsführung geprägt.
Die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Ministeriums für Inneres und
Europa vom 19.08.2021, mit denen die Festsetzungen in der Haushaltssatzung des
Kernhaushaltes nur teilweise genehmigt wurden, betreffen ausschließlich die
geplante Investitionstätigkeit. Geplante laufende Aufwendungen/Auszahlungen,
die zuvor von den Einschränkungen der vorläufigen Haushaltsführung begrenzt
wurden, können realisiert werden.
Für die Umsetzung der Investitionstätigkeit enthält der Haushaltsplan
2021 Kreditneuaufnahmen von 20.195.100,00 EUR, die in Höhe von 4.246.100,00 EUR
genehmigt wurden. Kreditaufnahmen für Vorhaben, deren Veranschlagungsreife oder
deren Gesamtfinanzierung derzeit noch nicht gesichert ist, wurden
zurückgestellt.
Aus dem Gesamtbetrag der geplanten Kreditneuaufnahmen wurde ein
Teilbetrag von 5.399,0 TEUR aufgrund des positiven Vortrags der Ein- und
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit per 31.12.2020 zunächst nicht
genehmigt. Es wurde in Aussicht gestellt, das Genehmigungsverfahren erneut
kurzfristig aufzunehmen, wenn unter Darstellung des Mittelabflusses oder der
Mittelbindung die Notwendigkeit einer Kreditaufnahme begründet werden kann.
Die Ergebnisse der Haushaltsdurchführung per 31.08. bzw. 30.09.2021 sind
in den Anlagen zusammengefasst dargestellt.
Per 30.09.2021 sind im Ergebnisbereich die ordentlichen Einzahlungen mit
rd. 69 % und die Auszahlungen mit rd. 63 % erfüllt.
Der geringe Mittelabfluss bei der Umsetzung der großen
Investitionsvorhaben setzt sich im laufenden Haushaltsjahr weiterhin fort. Es
sind für die Investitionstätigkeit 15.299,7 TEUR ausgezahlt und 10.515,0 TEUR
eingezahlt worden. In der Anlage „Einzelinvestitionen“ ist der Erfüllungsstand
ausgewählter größerer Vorhaben dargestellt.
Die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf den Haushalt zeigen per
31.08.2021 erhöhte Aufwendungen vorrangig für den Erwerb von Selbsttests und
ertragsseitig Mindereinnahmen im Wesentlichen aus der Vergnügungssteuer. Bei
der Gewerbesteuer werden Mindereinnahmen aus Anträgen aus der Herabsetzung der
Vorauszahlung bei der Hansestadt Stralsund wirksam. Insgesamt liegen die
Sollanordnungen für die Gewerbesteuer gleichwohl bereits über dem Planansatz.
Die Auswirkungen auf den Haushalt 2021 von derzeit insgesamt 508,3 TEUR werden
per 31.12.2021 fortgeschrieben.