Amt: Kämmereiamt                      

 

 

An: Ausschuss für Finanzen und Vergabe

 

 

Betreff: Finanzanalyse zur Haushaltsdurchführung per 31.08. / 30.09.2021

 

Die Haushaltsdurchführung 2021 war bis zu der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzungen 2021 am 28.08.2021 durch eine vorläufige Haushaltsführung geprägt.

 

Die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Ministeriums für Inneres und Europa vom 19.08.2021, mit denen die Festsetzungen in der Haushaltssatzung des Kernhaushaltes nur teilweise genehmigt wurden, betreffen ausschließlich die geplante Investitionstätigkeit. Geplante laufende Aufwendungen/Auszahlungen, die zuvor von den Einschränkungen der vorläufigen Haushaltsführung begrenzt wurden, können realisiert werden.

 

Für die Umsetzung der Investitionstätigkeit enthält der Haushaltsplan 2021 Kreditneuaufnahmen von 20.195.100,00 EUR, die in Höhe von 4.246.100,00 EUR genehmigt wurden. Kreditaufnahmen für Vorhaben, deren Veranschlagungsreife oder deren Gesamtfinanzierung derzeit noch nicht gesichert ist, wurden zurückgestellt.

 

Aus dem Gesamtbetrag der geplanten Kreditneuaufnahmen wurde ein Teilbetrag von 5.399,0 TEUR aufgrund des positiven Vortrags der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit per 31.12.2020 zunächst nicht genehmigt. Es wurde in Aussicht gestellt, das Genehmigungsverfahren erneut kurzfristig aufzunehmen, wenn unter Darstellung des Mittelabflusses oder der Mittelbindung die Notwendigkeit einer Kreditaufnahme begründet werden kann.

 

Die Ergebnisse der Haushaltsdurchführung per 31.08. bzw. 30.09.2021 sind in den Anlagen zusammengefasst dargestellt.

Per 30.09.2021 sind im Ergebnisbereich die ordentlichen Einzahlungen mit rd. 69 % und die Auszahlungen mit rd. 63 % erfüllt.

Der geringe Mittelabfluss bei der Umsetzung der großen Investitionsvorhaben setzt sich im laufenden Haushaltsjahr weiterhin fort. Es sind für die Investitionstätigkeit 15.299,7 TEUR ausgezahlt und 10.515,0 TEUR eingezahlt worden. In der Anlage „Einzelinvestitionen“ ist der Erfüllungsstand ausgewählter größerer Vorhaben dargestellt.

 

Die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf den Haushalt zeigen per 31.08.2021 erhöhte Aufwendungen vorrangig für den Erwerb von Selbsttests und ertragsseitig Mindereinnahmen im Wesentlichen aus der Vergnügungssteuer. Bei der Gewerbesteuer werden Mindereinnahmen aus Anträgen aus der Herabsetzung der Vorauszahlung bei der Hansestadt Stralsund wirksam. Insgesamt liegen die Sollanordnungen für die Gewerbesteuer gleichwohl bereits über dem Planansatz. Die Auswirkungen auf den Haushalt 2021 von derzeit insgesamt 508,3 TEUR werden per 31.12.2021 fortgeschrieben.