Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister im Zweckverband der Sparkasse Vorpommern darauf hinzuwirken, dass die Sparkasse Vorpommern das Verwahrentgeld nicht an solche gemeinnützigen Vereine und Organisationen weitergibt, die nur vorübergehend über überdurchschnittlich hohe Guthabenbestände, u.a. auf Grund von Projektförderungen, verfügen und diese nicht zeitnahe Projekt- oder maßnahmengebunden einsetzen können. 

 


Frau Fot erläutert den vorliegenden Änderungsantrag AN 0155/2021 zum selbst eingebrachten Antrag AN 0152/2021. Sie sieht darin eine Unterstützung für die gemeinnützigen Vereine.

 

Herr Paul stellt fest, dass kein weiterer Redebedarf besteht und lässt über den Antrag AN 0155/2021 abstimmen:

 


Abstimmung: Einstimmig beschlossen