Betreff
Änderungsantrag zum TOP: 9.9 - Verwahrgeld
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Vorlage
AN 0155/2021
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister im Zweckverband der Sparkasse Vorpommern darauf hinzuwirken, dass die Sparkasse Vorpommern das Verwahrentgeld nicht an solche gemeinnützigen Vereine und Organisationen weitergibt, die nur vorübergehend über überdurchschnittlich hohe Guthabenbestände, u.a. auf Grund von Projektförderungen, verfügen und diese nicht zeitnahe Projekt- oder maßnahmengebunden einsetzen können. 

 

 


Begründung:

 

Im Juni 2014 hat die Europäische Zentralbank (EZB) wegen der Wirtschafts- und Finanzkrise in der Eurozone erstmals einen negativen Zinssatz für Zentralbankguthaben europäischer Banken festgelegt. Bisher hat die Sparkasse Vorpommern diesen Aufwand nicht an ihre Kunden weitergegeben. Da eine Änderung der EZB-Politik jedoch nicht absehbar ist, hat sich die Sparkasse Vorpommern nun entschieden, ein Verwahrentgelt von derzeit 0,40% pro Jahr auf überdurchschnittlich hohe Guthabenbestände, d.h. mehr als 100.000,00 Euro, zu erheben. Leider sind davon auch gemeinnützige Vereine und Organisationen betroffen. Diese verfügen in der Regel nicht über besonders hohe Rücklagen, sondern sind zumeist auf Fördermittel angewiesen. Werden diese in der Gesamtsumme überwiesen, wird die Guthabengrenze schnell überschritten. In den Projektanträgen bzw. Fördermitteln sind Verwahrentgelte jedoch nicht vorgesehen, die Vereine und Organisationen bleiben auf den Kosten sitzen. Da diese auch ohne solche zusätzlichen finanziellen Belastungen Schwierigkeiten haben, ihren Eigenanteil aufzubringen, wären Verwahrentgelte eine weitere Hürde. Das Ehrenamt wird hier wieder einmal über Gebühr belastet.

 


Olga Fot