Sitzung: 15.05.2014 Bürgerschaft
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 0007/2014
Die Bürgerschaft der
Hansestadt Stralsund beschließt:
- Die in der Öffentlichkeitsbeteiligung
und den Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange geäußerten Hinweise und Anregungen werden gemäß Anlage 2, Seite
1-10 abgewogen.
- Auf Grundlage des § 10 des
Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBI. I S. 2414) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013
(BGBI I S.1548) sowie nach § 86 der Landesbauordnung
Mecklenburg-Vorpommern vom 18. April 2006 (GVOBI M-V S. 102), geändert
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2011 (GVOBI M-V S. 323) wird die
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Mühlenstraße/ Knieperwall“ in der
vorliegenden Fassung vom Januar 2014, bestehend aus der Planzeichnung
(Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und Satzung über die
örtlichen Bauvorschriften (Teil B) beschlossen. Die beiliegende Begründung
vom Januar 2014 wird gebilligt.
Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst: