Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

  1. Die in der Öffentlichkeitsbeteiligung und den Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geäußerten Hinweise und Anregungen werden gemäß Anlage 2, Seite 1-10 abgewogen.
  2. Auf Grundlage des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBI I S.1548) sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 18. April 2006 (GVOBI M-V S. 102), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2011 (GVOBI M-V S. 323) wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Mühlenstraße/ Knieperwall“ in der vorliegenden Fassung vom Januar 2014, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und Satzung über die örtlichen Bauvorschriften (Teil B) beschlossen. Die beiliegende Begründung vom Januar 2014 wird gebilligt.

 

 


Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst: