Anfrage:
1. Welche Bemühungen hat die Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt, Frau Hacker-Hübner, bisher unternommen, um die Beschilderungen, Anträge und Dokumente in der Hansestadt gendergerecht umzugestalten?
2. Welche konkreten Beschilderungen, Formulare und Dokumente wurden dabei von ihr ins Auge gefasst?
3. Zu welchem Zeitpunkt ist damit zu rechnen, dass Beschilderungen, Anträge und Dokumente in der Hansestadt Stralsund in gendergerechter Sprache verfasst werden?
Die Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Stralsund, Frau Hacker-Hübner, antwortet wie folgt:
Es
gehe nicht nur um die Einführung der gendergerechten Beschilderungen, sondern
um die Gleichberechtigung aller Menschen, sie so zu akzeptieren und Toleranz zu
zeigen oder dieses zu lernen.
Der
Oberbürgermeister hat in seinen Mitteilungen informiert, warum und durch welche
Akteure die Regenbogenfahne im Rathausdurchgang hängt.
Die Gleichstellungsbeauftragte bedankt sich bei
Herrn Dr.-Ing. Badrow, auch im Namen der Initiative „QUEER! WIR HIER“ sowie des
Vereins „Bunter Anker e.V.“, für die öffentliche Unterstützung in der Umsetzung
der Aktion. (Internationaler Tag gegen
Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit am 17. Mai)
In
Beantwortung der Fragen, teilt sie mit, dass mit den betreffenden Fachämtern
der Hansestadt dazu Gespräche stattgefunden haben. Im Ergebnis wurde auf die
gesetzlichen Regelungen verwiesen, wonach die Hansestadt Stralsund keine
gendergerechte Gestaltung vornehmen könne, wie z.B.:
- Straßenschilder/Beschilderungen werden
in der StVO und in der Straßenbenennungs- und Straßenbeschilderungssatzung
der Hansestadt Stralsund (beschlossen durch die Bürgerschaft) geregelt.
- Anträge/ Dokumente werden durch
vorgegebene Standardformulare durch Rechtsträger (z.B. Bund, Land,
Landkreis), z. B. Wohngeldanträge usw., geregelt.
- Personendokumente werden nach dem
Passgesetz gefertigt.
- Für sonstige Schilder, Formulare und
Dokumente der Hansestadt Stralsund gilt die Schreibanweisung (B 10 13 01).
Nach dieser sind die zutreffenden Geschlechtsbezeichnungen bzw.
geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen zu nutzen und geregelt.
Frau Kümpers bittet
die Gleichstellungsbeauftrage um Stellungnahme, wann Formulare entsprechend
geändert werden und weist diesbezüglich auch auf die Formulierungen auf der Homepage
der Hansestadt Stralsund hin.
Frau Hacker-Hübner
teilt dazu mit, dass die Gleichstellungsbeauftragte laut Kommunalverfassung
eine beratende Funktion innehat. Sie verweist auf den Ausschuss für Familie,
Soziales und Gleichstellung, in welchem sich die Mitglieder der Bürgerschaft
mit den genannten Änderungswünschen befassen könnten.
Auf die beantragte
Aussprache wird verzichtet.