Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Welche Bemühungen hat die Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt, Frau Hacker-Hübner, bisher unternommen, um die Beschilderungen, Anträge und Dokumente in der Hansestadt gendergerecht umzugestalten?

2.    Welche konkreten Beschilderungen, Formulare und Dokumente wurden dabei von ihr ins Auge gefasst?

3.    Zu welchem Zeitpunkt ist damit zu rechnen, dass Beschilderungen, Anträge und Dokumente in der Hansestadt Stralsund in gendergerechter Sprache verfasst werden?

 

Die Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Stralsund, Frau Hacker-Hübner, antwortet wie folgt:

 

Es gehe nicht nur um die Einführung der gendergerechten Beschilderungen, sondern um die Gleichberechtigung aller Menschen, sie so zu akzeptieren und Toleranz zu zeigen oder dieses zu lernen.

 

Der Oberbürgermeister hat in seinen Mitteilungen informiert, warum und durch welche Akteure die Regenbogenfahne im Rathausdurchgang hängt.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte bedankt sich bei Herrn Dr.-Ing. Badrow, auch im Namen der Initiative „QUEER! WIR HIER“ sowie des Vereins „Bunter Anker e.V.“, für die öffentliche Unterstützung in der Umsetzung der Aktion. (Internationaler Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit am 17. Mai)

 

In Beantwortung der Fragen, teilt sie mit, dass mit den betreffenden Fachämtern der Hansestadt dazu Gespräche stattgefunden haben. Im Ergebnis wurde auf die gesetzlichen Regelungen verwiesen, wonach die Hansestadt Stralsund keine gendergerechte Gestaltung vornehmen könne, wie z.B.:

 

  • Straßenschilder/Beschilderungen werden in der StVO und in der Straßenbenennungs- und Straßenbeschilderungssatzung der Hansestadt Stralsund (beschlossen durch die Bürgerschaft) geregelt.

 

  • Anträge/ Dokumente werden durch vorgegebene Standardformulare durch Rechtsträger (z.B. Bund, Land, Landkreis), z. B. Wohngeldanträge usw., geregelt.

 

  • Personendokumente werden nach dem Passgesetz gefertigt.

 

  • Für sonstige Schilder, Formulare und Dokumente der Hansestadt Stralsund gilt die Schreibanweisung (B 10 13 01). Nach dieser sind die zutreffenden Geschlechtsbezeichnungen bzw. geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen zu nutzen und geregelt.

 

Frau Kümpers bittet die Gleichstellungsbeauftrage um Stellungnahme, wann Formulare entsprechend geändert werden und weist diesbezüglich auch auf die Formulierungen auf der Homepage der Hansestadt Stralsund hin.

 

Frau Hacker-Hübner teilt dazu mit, dass die Gleichstellungsbeauftragte laut Kommunalverfassung eine beratende Funktion innehat. Sie verweist auf den Ausschuss für Familie, Soziales und Gleichstellung, in welchem sich die Mitglieder der Bürgerschaft mit den genannten Änderungswünschen befassen könnten. 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.