Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

- die Aufnahme der aus der Beendigung eines Rechtsstreits resultierenden Zahlungsverpflichtungen der Hansestadt Stralsund in Höhe von 1.500.000,00 EUR in den Haushaltsplan 2021 gemäß Anlage 1,

-  die geänderte Haushaltssatzung 2021 für den Kernhaushalt gemäß Anlage 2,

- den Vorbehalt zum Ergänzungsbeschluss bis zu einer Beschlussfassung zu der Beschlussvorlage Nr. B 0029/2021.

 


Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:


Abstimmung: 41 Zustimmungen       0 Gegenstimmen        0 Stimmenthaltungen