Sachverhalt:

Gemäß Beschlussvorlage Nr. B 0029/2021 soll ein seit 1998 andauernder Rechtsstreit aus einer Baumaßnahme der Jahre 1994/1995 mit einem Vergleich beendet werden. Das ist das Ergebnis eines Gütetermins vom 16.04.2021 vor dem Oberlandesgericht Rostock. Der Einigungsvorschlag, der mit einer Widerrufsfrist bis zum 31.05.2021 geschlossen wurde, beinhaltet die Verpflichtung für die Hansestadt Stralsund, an die Gegenseite 850.000,00 EUR aus der Hauptforderung zuzüglich 650.000,00 EUR Zinsen zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben. Das Zahlungsziel ist der 30.06.2021.

Die Hansestadt Stralsund hat für die drohende Verpflichtung aus dieser Altlast in die Eröffnungsbilanz 2011 eine Rückstellung für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren in Höhe 5.370.000,00 EUR eingestellt. Mit Stand des letzten aufgestellten Jahresabschlusses 2015 zeigt diese Rückstellung einen Bestand von 6.998.669,99 EUR.

Eine Inanspruchnahme dieser Rückstellung im Jahr 2021 war zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes 2021 nicht bekannt, so dass in dem am 22.04.2021 beschlossenen Haushalt 2021 für die Auszahlung des Gesamtbetrages in Höhe von 1.500.000,00 EUR keine finanziellen Mittel veranschlagt sind.

 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

- die Aufnahme der aus der Beendigung eines Rechtsstreits resultierenden Zahlungsverpflichtungen der Hansestadt Stralsund in Höhe von 1.500.000,00 EUR in den Haushaltsplan 2021 gemäß Anlage 1,

-  die geänderte Haushaltssatzung 2021 für den Kernhaushalt gemäß Anlage 2,

- den Vorbehalt zum Ergänzungsbeschluss bis zu einer Beschlussfassung zu der Beschlussvorlage Nr. B 0029/2021.


Lösungsvorschlag:

Um der Zahlungsverpflichtung zum 30.06.2021 auf Grundlage des noch zu fassenden Beschlusses der Vorlage Nr. B 0029/2021 nachkommen zu können, müssen die finanziellen Mittel in Höhe von 1.500.000,00 EUR mit einem Ergänzungsbeschluss in den Haushalt 2021 eingestellt werden.

Die Planansätze werden gemäß Anlage 1 dieser Vorlage in das Produkt 57.1.01 Wirtschaftsförderung eingeordnet.

Die Aufwendungen können durch die Inanspruchnahme der Rückstellung vollständig neutralisiert werden, so dass der Jahresausgleich im Ergebnishaushalt planungsseitig unverändert bestehen bleibt.

Die Aufnahme der Auszahlungen in den Finanzhaushalt führt in der Planung zu einer Erhöhung des negativen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen um 1.500.000,00 EUR. Die Finanzierung zum 30.06.2021 wird zunächst aus liquiden Kassenmitteln erfolgen. Zur Reduzierung der außergewöhnlichen finanziellen Belastung beabsichtigt die Verwaltung eine Sonderbedarfszuweisung nach § 25 Finanzausgleichsgesetz M-V beim Land zu beantragen.

Die Haushaltssatzung 2021 wird auf Grundlage des Ergänzungsbeschlusses gemäß Anlage 2 fortgeschrieben.

 


Alternativen: keine, sofern die Vorlage Nr. B 0029/2021 beschlossen wird