Frau Steinfurt erläutert die Vorlage.

 

Um der Zahlungsverpflichtung aus einem seit 1998 andauernden Rechtsstreit nachkommen zu können, sollen finanzielle Mittel in Höhe von 1,5 Mio. EUR mit einem Ergänzungsbeschluss in den Haushalt 2021 eingestellt werden.

 

Es wurde bereits aufgrund der drohenden Verpflichtung in die Eröffnungsbilanz 2011 eine Rückstellung in Höhe von 5,37 Mio. EUR eingestellt. Mit Stand des letzten aufgestellten Jahresabschlusses 2015 zeigt diese, aufgrund der Zinsen, einen Bestand von fast 7 Mio. EUR.

 

Laut Frau Steinfurt wird die Finanzierung zunächst aus liquiden Kassenmitteln erfolgen. Die Verwaltung beabsichtigt, eine Sonderbedarfszuweisung beim Land M-V zu beantragen.

 

Sie wirbt um Zustimmung, da dies ein gutes verhandeltes Ergebnis des Rechtsstreites sei.

 

Auf Nachfrage von Herrn Gränert teilt Frau Steinfurt mit, dass die Rückstellung im letzten offenen Jahresabschluss 2016 aufgelöst wird.

 

Herr Pieper möchte wissen, welche Höhe die Sonderbedarfszuweisung bei einer Genehmigung betragen wird. Frau Steinfurt merkt dazu an, dass dies ca. 60 Prozent, je nach Einschätzung der Finanzlage, betragen wird.

 

Auf Nachfrage von Herrn Winter teilt Frau Steinfurt mit, dass die Rückstellung mit 5 Prozent verzinst wurde.

 

Herr Pieper stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage B 0030/2021 gemäß Beschlussempfehlung zu beschließen.

 


Abstimmung:                    9 Zustimmungen             0 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen