Sachverhalt:
Gemäß
Beschlussvorlage Nr. B 0029/2021 soll ein seit 1998 andauernder Rechtsstreit
aus einer Baumaßnahme der Jahre 1994/1995 mit einem Vergleich beendet werden.
Das ist das Ergebnis eines Gütetermins vom 16.04.2021 vor dem Oberlandesgericht
Rostock. Der Einigungsvorschlag, der mit einer Widerrufsfrist bis zum
31.05.2021 geschlossen wurde, beinhaltet die Verpflichtung für die Hansestadt
Stralsund, an die Gegenseite 850.000,00 EUR aus der Hauptforderung zuzüglich
650.000,00 EUR Zinsen zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits werden
gegeneinander aufgehoben. Das Zahlungsziel ist der 30.06.2021.
Die
Hansestadt Stralsund hat für die drohende Verpflichtung aus dieser Altlast in
die Eröffnungsbilanz 2011 eine Rückstellung für drohende Verpflichtungen aus
anhängigen Gerichtsverfahren in Höhe 5.370.000,00 EUR eingestellt. Mit Stand
des letzten aufgestellten Jahresabschlusses 2015 zeigt diese Rückstellung einen
Bestand von 6.998.669,99 EUR.
Eine
Inanspruchnahme dieser Rückstellung im Jahr 2021 war zum Zeitpunkt der
Aufstellung des Haushaltsplanes 2021 nicht bekannt, so dass in dem am
22.04.2021 beschlossenen Haushalt 2021 für die Auszahlung des Gesamtbetrages in
Höhe von 1.500.000,00 EUR keine finanziellen Mittel veranschlagt sind.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund
beschließt:
- die Aufnahme der aus der Beendigung eines
Rechtsstreits resultierenden Zahlungsverpflichtungen der Hansestadt Stralsund
in Höhe von 1.500.000,00 EUR in den Haushaltsplan 2021 gemäß Anlage 1,
- die geänderte Haushaltssatzung 2021 für den
Kernhaushalt gemäß Anlage 2,
- den Vorbehalt zum Ergänzungsbeschluss bis zu einer Beschlussfassung zu der Beschlussvorlage Nr. B 0029/2021.
Lösungsvorschlag:
Um der
Zahlungsverpflichtung zum 30.06.2021 auf Grundlage des noch zu fassenden
Beschlusses der Vorlage Nr. B 0029/2021 nachkommen zu können, müssen die
finanziellen Mittel in Höhe von 1.500.000,00 EUR mit einem Ergänzungsbeschluss
in den Haushalt 2021 eingestellt werden.
Die
Planansätze werden gemäß Anlage 1 dieser Vorlage in das Produkt 57.1.01
Wirtschaftsförderung eingeordnet.
Die
Aufwendungen können durch die Inanspruchnahme der Rückstellung vollständig
neutralisiert werden, so dass der Jahresausgleich im Ergebnishaushalt
planungsseitig unverändert bestehen bleibt.
Die Aufnahme
der Auszahlungen in den Finanzhaushalt führt in der Planung zu einer Erhöhung
des negativen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen um 1.500.000,00 EUR.
Die Finanzierung zum 30.06.2021 wird zunächst aus liquiden Kassenmitteln
erfolgen. Zur Reduzierung der außergewöhnlichen finanziellen Belastung
beabsichtigt die Verwaltung eine Sonderbedarfszuweisung nach § 25
Finanzausgleichsgesetz M-V beim Land zu beantragen.
Die
Haushaltssatzung 2021 wird auf Grundlage des Ergänzungsbeschlusses gemäß Anlage
2 fortgeschrieben.
Alternativen: keine, sofern die Vorlage Nr. B 0029/2021 beschlossen wird