Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die 15. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung laut Anhang.


Herr Dr. von Bosse begründet den vorliegenden Änderungsantrag. Die gewählte Formulierung wird in Bundesgesetzen verwendet.

 

Der Präsident stellt den Änderungsantrag AN 0106/2021 wie folgt zur Abstimmung:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Begriff der „Beauftragten für die Integration von Menschen mit Behinderungen“ wird in §16 der Hauptsatzung (siehe Anlage) in „Beauftragte*r für die Belange behinderter Menschen“ verändert.

 

Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt

 

Abschließend lässt Herr Paul über die Vorlage B 0003/2021 abstimmen:


Abstimmung: 34 Zustimmungen       4 Gegenstimmen        3 Stimmenthaltungen