Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1. Für das im Stadtgebiet Süd, Stadtteil Andershof gelegene Gebiet, welches im Osten durch den Boddenweg und im Westen durch den Gustower Weg begrenzt wird, soll ein Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden.

Das ca. 2,6 ha große Plangebiet umfasst die Flurstücke bzw. Anteile der Flurstücke: 1/47, 2/5, 15/4 und 16/2 der Flur 2, Gemarkung Andershof.

 

2. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines Wohnungsbaustandortes für den Geschosswohnungsbau. Die neu zu ordnende Verkehrserschließung des Gebietes soll vom Boddenweg erfolgen.

 

3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 24 der Hansestadt Stralsund "Wohngebiet zwischen Boddenweg und Gustower Weg" soll im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) ohne Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung über Wiedernutzbarmachung von Flächen und Nachverdichtung. Die überbaubare Grundfläche wird weniger als 20.000 m² betragen, es sind keine umweltverträglichkeitspflichtigen Vorhaben oder Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebiete zu erwarten. Bei der Planung werden auch keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sein.

 

4. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung: Einstimmig beschlossen