Herr Röll legt den Ausschussmitgliedern drei Änderungsanträge zur Haushaltssatzung vor:

 

  1. Einstellung von 25.000 € für die Mitgliedschaft im Deutschen Städtetag.

 

Herr Röll begründet den Antrag ausführlich. Die Expertise, welcher der Deutsche Städtetag bietet, sollte bei den anstehenden Aufgaben genutzt werden. Nach seinem Wissen ist Stralsund die einzige Stadt ihrer Größe, die auf eine Mitgliedschaft im Deutschen Städtetag verzichtet. 

Er wirbt dafür, den Antrag im Haushalt zu berücksichtigen.

 

 

  1. Schaffung einer Stelle eines Radverkehrsplaners

 

In Bezug auf den Radverkehr sieht die SPD-Fraktion in Stralsund Handlungsbedarf. Für eine entsprechende Planung ist es notwendig, eine/n Radverkehrsplaner/in zu beschäftigen und die entsprechenden Mittel in den Haushalt einzustellen.

 

 

  1. Einstellung von Haushaltsmitteln zur Sicherung der Lokschuppen

 

Die Lokschuppen müssen über den nächsten Winter gesichert werden, damit sie von eventuellen Investoren genutzt werden können. Dafür ist es erforderlich, die Kosten zu ermitteln und diese in den Haushalt einzustellen.

 

Nach Kenntnis von Herrn Bauschke hat der Eigentümer der Lokschuppen auch die Verkehrssicherungspflicht für die Gebäude.

Herr Röll erklärt, dass die notwendigen Maßnahmen über die Verkehrssicherungspflicht hinausgehen.

 

Herr Haack und Herr Suhr erklären, dass sie sich nicht in der Lage sehen, ohne Beratung in Ihren Fraktionen über die Änderungsanträge abzustimmen. Herr Suhr ergänzt, dass seine Fraktion ebenfalls Änderungsanträge zum Haushalt in die nächste Bürgerschaftssitzung einbringen wird.

 

Herr Röll erklärt, dass es Ziel war, die Anträge im Ausschuss vorzustellen und über diese zu beraten.

 

Herr Bauschke beantragt, die vorliegenden Änderungsanträge zur Beratung in die Fraktionen zu verweisen.

 

Er stellt den Antrag wie folgt zur Abstimmung:

 

Abstimmung: 9 Zustimmungen 0 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen

 

Die drei von Herrn Röll eingebrachten Änderungsanträge werden zur Beratung in die Fraktionen verwiesen.

 

Auf Nachfrage erklärt Herr Röll, dass es nach seiner Auffassung im Rahmen der Haushaltsberatungen nicht notwendig ist, eine Deckungsquelle anzugeben.

 

Herr Haack erwidert, dass die Verwaltung verpflichtet ist, einen ausgeglichenen Haushalt zur Beratung vorzulegen. Liegt dieser vor, ist auch eine Deckungsquelle zu benennen.

In Bezug auf die Deckungsquellen weist Herr Röll darauf hin, dass es sich um einen Haushaltsentwurf handelt, der beraten werden soll. Demnach sind Änderungen möglich.

Herr Bauschke vertritt die Auffassung von Herrn Haack zu dem Thema.

Herr Suhr schlägt vor, zu dieser Fragestellung die Meinung des Innenministeriums einzuholen.

 

Anmerkung der Geschäftsführung des Ausschusses:

 

In § 31 (2) KV MV heißt es: Anträge, durch die der Gemeinde Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie

die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen.

 

Der Kommentierung ist folgendes zu entnehmen:

Eine weitere Anforderung stellt Abs. 2 S. 2 an solche Anträge, die zu finanziellen Belastungen für die Gemeinde führen können. Sie müssen mit einem Vorschlag zur Finanzierung verbunden sein, der den Teilhaushalt angeben muss,

die vom Antragsteller zur Finanzierung von Mehraufwendung, Mehrauszahlung, Minderertrag oder Mindereinzahlung vorgesehen wird. Entsprechendes gilt für die Haushaltsberatungen und für Anträge, die nicht auf das laufende Haushaltsjahr Bezug nehmen.

 

Herr Röll schlägt vor, im Ausschuss zu beraten, was in den Haushalt 2022 aufgenommen werden soll, bevor der Entwurf aufgestellt wird.

Herr Haack weist darauf hin, dass es durch das Einbringen von Anträgen in die Bürgerschaft möglich ist, wenn diese entsprechend beschlossen werden, auf den Haushaltsentwurf Einfluss zu nehmen. 

 

Herr Suhr hinterfragt eine Position auf Seite 447 des Haushaltsbandes I. „Sanierung/Ausbau von Radwegen“ mit einem Ansatz von 40.000 €. Er möchte wissen, warum es sich um so eine geringe Summe handelt und warum mittelfristig keine weiteren Maßnahmen geplant worden sind.

Weiter erkundigt sich Herr Suhr, warum für die Fertigstellung (Planung) des Radweges zwischen Andershof und Devin keine Mittel in den Haushalt eingestellt worden sind (Seite 450 – Investitionsübersicht „Touristischer Radweg, Küstenradwanderweg“).

 

Außerdem zeigt sich Herr Suhr verwundert, dass im Haushalt Geld für ein Seniorenticket eingestellt worden ist, ohne das Vorhaben im Vorfeld in den entsprechenden Gremien vorzustellen und zu beraten. Aus seiner Sicht ist es notwendig, sich intensiv mit dem Thema auch im Hinblick auf die Altersgruppe zu befassen.

Zu diesem Thema wird die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN / DIE PARTEI ebenfalls einen Antrag in die nächste Bürgerschaft einbringen.

 

Herr Bogusch bestätigt den im Haushalt befindlichen Ansatz von 40.000 € für das Thema Radwegekonzept. Er weist auf ein neues Förderprogramm für die Entwicklung von Radwegeinfrastruktur hin, an welchem sich die Hansestadt Stralsund beteiligen möchte. Die geförderten Maßnahmen sollen bis Ende 2023 abgeschlossen sein und es sollen nur zusätzliche und nicht bereits geplante Maßnahmen gefördert werden. Aufgrund dessen hat die Verwaltung Überlegungen zu geeigneten Maßnahmen angestellt und sich für den Heinrich-Heine-Ring im Bereich des ehemaligen Plattenwerkes und die Rostocker Chaussee zwischen Richtenberger Chaussee und Tribseer Center entschieden. Eine weitere Überlegung ist der Ausbau des Radwegenetzes vom Schwarzen Weg zum Blütenweg. Es laufen bereits Gespräche mit den Stadtwerken, da bei dem Bau von Radwegen auch die Versorgungsleitung betrachtet und eventuell erneuert werden müssen. Die bereits veranschlagten 40.000 € dienen dazu, Planungen in Auftrag zu geben und Fördermittelanträge zu stellen.

Wenn die Kosten und die Höhe der Fördermittel bekannt sind, sollen die Projekte in die Haushaltsplanung 2022/2023 aufgenommen werden. 

 

Herr Suhr regt an, für die zwei von Herrn Bogusch genannten Radwege Geld in Höhe des möglichen Eigenanteils in den Haushalt einzustellen, denn wenn die Vorhaben gefördert werden der Eigenanteil aber nicht aufgebracht werden kann, können die Projekte nicht umgesetzt werden oder es muss mit einem Nachtrag agiert werden.

Für die genannten Projekte soll eine Vorplanung beauftragt werden, wobei die daraus resultierenden Ergebnisse beim Energieministerium zur Förderung der jeweiligen Maßnahme eingereicht werden sollen. Im Zuge der Vorplanung erfolgt auch eine Kostenschätzung. Die notwendigen Mittel werden dann in den Haushalt 2022 eingestellt, 2023 sollen die Maßnahmen realisiert werden.

 

Versucht werden soll außerdem, das Fahrradparkhaus, welches zwar im Haushaltsplan zu finden ist, aber für welches noch keine Fördermittelzusage vorliegt, durch das neuaufgelegte Programm fördern zu lassen. Hierzu sind allerdings noch Abstimmungen mit dem Grundstückseigentümer notwendig.

Auf Nachfrage führt Herr Bogusch aus, dass das Fahrradparkhaus sich schon einige Jahre in der Haushaltsplanung befindet und deshalb auch in 2021 wieder aufgenommen worden ist.

 

Zum Ostseeküstenradweg erklärt Herr Bogusch, dass die Bauarbeiten für den Abschnitt Teschenhäger Weg / Brandshäger Straße bis zur Gemeindegrenze zeitnah beginnen werden. Für den von Herrn Suhr angesprochenen Abschnitt gibt es bisher keinen Haushaltsansatz, da dort noch Gesprächsbedarf mit dem Grundstückseigentümer besteht, auch in Bezug auf eine eventuell veränderte Streckenführung.

 

Zum Seniorenticket verweist der Abteilungsleiter auf die letzte Bürgerschaftssitzung, in der der Oberbürgermeister eine Einführung zu dem Thema gegeben hat. Es laufen Gespräche mit dem Landkreis und dem VVR. Damit das Vorhaben relativ kurzfristig umgesetzt werden kann, wurden in den Haushalt 2021 entsprechende Mittel eingestellt. Das Projekt macht einen Beschluss der Bürgerschaft notwendig, weshalb parallel eine Beschlussvorlage erarbeitet wird.

Weil der VVR die Einnahmeverluste erstattet bekommen muss, wurden Daten aus einer Verkehrsbefragung herangezogen, die ermittelten Daten wurden hochgerechnet und so die Höhe der vermutlichen Entschädigungssumme geschätzt, wenn das Projekt für 12 Monate durchgeführt wird. Herr Bogusch betont, dass die 2 Mio. € nicht pauschal an den VVR gezahlt werden, sondern ein Abrechnungsmodus entwickelt werden soll. Da es sich um einen Testlauf handelt, wurden die Altersgruppe 70+ und ein Zeitraum von 12 Monaten gewählt.

Herrn Suhr irritiert, dass nicht zumindest die Festlegung der Zielgruppe im Vorfeld in den Gremien diskutiert worden ist. Er weist auf ein Versprechen der CDU vor der letzten Kommunalwahl hin, welches das vorgestellte Projekt zum Inhalt hatte.

 

Herr Bauschke merkt an, dass es sich in Bezug auf die Personengruppe um einen Vorschlag der Verwaltung handelt, über den letztendlich die Bürgerschaft entscheidet. Es wurde eine Personengruppe vorausgewählt, um Gelder in den Haushalt einstellen und parallel an dem Projekt arbeiten zu können.

Herr Haack sieht ebenfalls noch Verbesserungspotenzial und weist auf die noch nicht umgesetzten Bürgerschaftsbeschlüsse in Verbindung mit dem Nahverkehr hin.  

Auf Nachfrage von Herrn Röll, ob die kostenlose Nutzung des Nahverkehrs ab 70+ an wirtschaftliche Kriterien gekoppelt ist, erklärt Herr Bogusch, dass dies wegen der umfassenden Datenerfassung und des Zeitaufwandes nicht vorgesehen ist. Die Nutzung soll einkommensunabhängig möglich sein.

 

Herr Suhr erkundigt sich zum Stellenplan nach unbesetzten Stellen, davon ein nicht unerheblicher Teil im Bereich des Amtes für Planung und Bau. Er fragt, wie diese besetzt werden können, wenn der Haushalt erst im Sommer oder Herbst genehmigt wird. Da die Verwaltung die Frage in der Sitzung nicht beantworten kann, wird Herr Suhr sich an den Oberbürgermeister wenden.

 

Weiter fragt Herr Suhr, ob die „Wiesenblume“ das einzige Gebäude ist, welches energetisch saniert wird.

Herr Pagels, erklärt, dass auch weitere städtische Gebäude saniert werden. Im Falle der „Wiesenblume“ handelt es sich um eine Position, die sich aus dem Förderprogramm ergeben hat. Bei der Errichtung neuer Gebäude (Schulen, Sportstätten) werden die Vorgaben der EnEV bzw. dem Gebäudeenergiegesetz eingehalten. Außerdem werden Fördermittel genutzt, die durch den Klimaschutzmanager beantragt werden. In den meisten Hochbaumaßnahmen der TH 10 und TH 16 werden Klimaschutzaspekte berücksichtigt.

Auf Nachfrage ergänzt Herr Pagels, dass Energieausweise zu den einzelnen Gebäuden und die notwendigen Maßnahmen umgesetzt werden müssen. Einschränkungen bestehen bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen. Dennoch wird beispielsweise geschaut, dass die Heizungstechnik erneuert oder auf LED-Beleuchtung umgestellt wird.

 

Herr Latzko fügt hinzu, dass bei der Beantragung von Fördermitteln immer geschaut wird, ob die Klimaschutzmaßnahmen extra beantragt werden müssen oder in das Gesamtvorhaben integriert werden können, auch in Bezug auf die verschiedenen Förderprogramme und die Förderquote. Deshalb sind Klimaschutzmaßnahmen häufig nicht extra ausgewiesen. 

 

Herr Bauschke stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage B 0015/2021 gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.


Abstimmung: 5 Zustimmungen 0 Gegenstimmen            4 Stimmenthaltungen