Sachverhalt:
Nach § 45 Abs. 1 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Bevor die Bürgerschaft die Haushaltssatzungen und die Haushaltspläne 2021 der Hansestadt Stralsund für den Kernhaushalt und die fünf städtebaulichen Sondervermögen beschließt, sind die Haushaltsplanentwürfe nach § 36 Abs. 2 KV M-V unter Federführung des Ausschusses für Finanzen und Vergabe in den Ausschüssen der Bürgerschaft zu beraten.
Gegenüber dem
Bearbeitungsstand des Haushaltsplanentwurfs zur 1. Lesung am 04.03.2021 machen
sich Veränderungen
-
durch
COVID-19-Pandemie bedingte Aufwendungen zur Beschaffung von Selbsttests
-
durch
das Ergebnis des Prüfauftrages der Bürgerschaft an die Verwaltung zur Befreiung
der Gastronomen und Einzelhändler von den Gebühren der Sondernutzung
-
durch
Fördermittelbeantragungen für eine Folgeinvestition im ZOO zur Digitalisierung
des ZOO’s
-
durch
Mittel des Förderprogramms „Leihgeräte für Lehrkräfte“ des Landes zur
Aufrechterhaltung des Schulunterrichts der Stralsunder Schulen während der
COVID-19-Pandemie bedingten Einschränkungen
-
durch
weitere leistungsscharfe Zuordnungen von Planansätzen für die Ausstattungen der
Schulsportstätten und Sportstätten im Rahmen der Erfordernisse des
Umsatzsteuerrechts
im Kernhaushalt
(Band I) erforderlich, die in fortgeschriebenen Plankennziffern festzusetzen
sind. Diese Planansätze sind in der Veränderungsliste (Anlage 01) des Ergebnis-
und Finanzhaushaltes dargestellt. Des Weiteren wurden gegenüber dem
Bearbeitungsstand zur 1. Lesung kleinere redaktionelle Änderungen im Vorbericht
und in den Budgetierungsbestimmungen der Teilhaushalte vorgenommen, die keine
Änderungen der Planansätze erfordern.
Die zu beschließende Haushaltssatzung (Anlage 02) für den Kernhaushalt wurde unter Berücksichtigung der Änderungsliste aktualisiert.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
- die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2021 des Städtebaulichen Sondervermögens
der Hansestadt Stralsund / Altstadtinsel
- die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2021 des Städtebaulichen Sondervermögens
der Hansestadt Stralsund / Grünhufe
- die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2021 des Städtebaulichen Sondervermögens
der Hansestadt Stralsund / Knieper West
- die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2021 des Städtebaulichen Sondervermögens
der Hansestadt Stralsund / Kleiner Wiesenweg
- die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2021 des Städtebaulichen Sondervermögens
der Hansestadt Stralsund / Tribseer Vorstadt
- die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2021 der Hansestadt Stralsund
Lösungsvorschlag:
Auf Grundlage des Beschlusses der Bürgerschaft vom 04.03.2021 erfolgten in der Zeit vom 05.03.2021 bis zum 21.04.2021 die Beratungen zum Haushalt 2021 in den Ausschüssen der Bürgerschaft und in den Fraktionen.
Der Haushalt 2021 wird unter Einbeziehung der Änderungen der Veränderungsliste vom 07.04.2021 der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund zur Sitzung der Bürgerschaft am 22.04.2021 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Hansestadt Stralsund wird anschließend der Rechtsaufsicht die Haushaltspläne 2021 für das Genehmigungsverfahren übergeben.
Alternativen:
keine