Frau Zech erläutert die Vorlage. Es handelt sich um das Plangebiet des ehemaligen LIW Geländes. Der Vorhabenträger ist bereit, das innerstädtische Flächenpotenzial durch Innenverdichtung für den Wohnungsbau zu entwickeln. Geplant ist ein allgemeines Wohngebiet für den Geschosswohnungsbau. Es ist eine Zeilenbebauung entlang des Boddenweges vorgesehen. Außerdem sollen auch Stadtvillen entstehen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Haack teilt Frau Zech mit, dass auch das Gebiet, welches nicht zum LIW gehörte in die Planung einbezogen worden ist. Für diese Flächen gibt es einen zweiten Vorhabenträger, mit dem die Planungen noch laufen.

 

Auf die Frage von Herrn Grösser erklärt Frau Zech, dass das Verfahren und die notwendigen Gutachten zeigen werden, inwieweit das Grundstück belastet ist. Der Vorhabenträger ist aber über die frühere Nutzung informiert.

 

Herr Gottschling erkundigt sich, ob, wenn sich herausstellt, dass in Größenordnungen Bodenaustausch auf dem Gelände vorgenommen werden muss, die Stadt sich an den Kosten beteiligt oder diese allein vom Vorhabenträgen zu übernehmen sind. Frau Zech macht deutlich, dass die Kosten vom Vorhabenträgen zu tragen sind. 

 

Der Ausschuss für Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage B 0014/2021 gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

 


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