Die Bürgerschaft der
Hansestadt Stralsund beschließt:
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
dass alle Bürger, welche ein von der Hansestadt Stralsund zu Wohnzwecken
verliehenes Erbbaurecht innerhalb der Stadtgrenzen der Hansestadt
Stralsund innehaben, ein Angebot bekommen, die von ihnen genutzten
Grundstücke zu marktüblichen Bedingungen käuflich zu erwerben.
- Ausgenommen von den möglichen
Grundstücksverkäufen nach 1. sind die Erbbaurechtsverträge, deren Flächen
innerhalb der ehemaligen Klosteranlage St. Johannis sowie des
Heilgeistklosters liegen. Hierbei handelt es sich um Kulturdenkmale, deren
Grund und Boden weiterhin im Eigentum der Hansestadt Stralsund bleiben
soll.
- Künftig sollen für den Wohnungsbau
geeignete Grundstücke im Gebiet der Hansestadt Stralsund, ohne die unter
Punkt 2 genannten, durch die Verwaltung grundsätzlich zum Kauf angeboten
werden. Daneben besteht für den Bürger weiterhin die Möglichkeit, ein
Erbbaurecht für ein Baugrundstück zu erwerben.
Herr Dr. Zabel geht auf das Zustandekommen des Antrages ein, der nach Beratung im zuständigen Ausschuss als gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bürger für Stralsund und CDU/FDP final zur heutigen Sitzung vorliegt. Wichtig ist, dass die Voraussetzungen für das Kaufangebot klar definiert sind und trotzdem bei entsprechendem Wunsch der Abschluss von Pachtverträgen weiterhin möglich ist.
Herr Dr. von Bosse entgegnet, dass nach seiner Auffassung durch die Vergabe von Pachtverträgen das Grundvermögen bei der Stadt bleibt und höhere Einnahmen erzielt werden. Er befürchtet, dass mit dem Beschluss auch Verträge von Wochenendhaussiedlungen berührt sein können.
Herr Quintana Schmidt weist darauf hin, dass mit dem Beschluss keine Pflicht zum Kauf besteht. Frau Kühl ergänzt, dass zudem kein zeitlicher Rahmen definiert ist. Die Fraktion DIE LINKE unterstützt das Anliegen.
Herr Haack geht darauf ein, dass mit dem Beschluss die Möglichkeit eingeräumt wird, ohne jeglichen Zwang Ungerechtigkeiten für die Grundstücksnutzer zu beseitigen.
Für die SPD-Fraktion teilt Frau Bartel mit, dass über die Vergabe von Erbbaurechten eine gewisse Steuerung gegeben ist, auch was die Höhe der Pachtzahlungen, z. B. in besonderen Situationen, anbelangt.
Dem entgegnet Herr Dr. Zabel, dass Privateigentum ein hohes Gut ist und zumindest jedem die Möglichkeit des Erwerbs gegeben sein sollte.
Der Präsident stellt den vorliegenden Antrag zur Abstimmung:
Pause: 17:45 Uhr bis 18:15 Uhr
Abstimmung: mehrheitlich zugestimmt