Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dass alle Bürger, welche ein von der Hansestadt Stralsund zu Wohnzwecken verliehenes Erbbaurecht innerhalb der Stadtgrenzen der Hansestadt Stralsund innehaben, ein Angebot bekommen, die von ihnen genutzten Grundstücke zu marktüblichen Bedingungen käuflich zu erwerben.

 

  1. Ausgenommen von den möglichen Grundstücksverkäufen nach 1. sind die Erbbaurechtsverträge, deren Flächen innerhalb der ehemaligen Klosteranlage St. Johannis sowie des Heilgeistklosters liegen. Hierbei handelt es sich um Kulturdenkmale, deren Grund und Boden weiterhin im Eigentum der Hansestadt Stralsund bleiben soll.

 

  1. Künftig sollen für den Wohnungsbau geeignete Grundstücke im Gebiet der Hansestadt Stralsund, ohne die unter Punkt 2 genannten, durch die Verwaltung grundsätzlich zum Kauf angeboten werden. Daneben besteht für den Bürger weiterhin die Möglichkeit, ein Erbbaurecht für ein Baugrundstück zu erwerben.

 

 


Herr Dr. Zabel geht auf das Zustandekommen des Antrages ein, der nach Beratung im zuständigen Ausschuss als gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bürger für Stralsund und CDU/FDP final zur heutigen Sitzung vorliegt. Wichtig ist, dass die Voraussetzungen für das Kaufangebot klar definiert sind und trotzdem bei entsprechendem Wunsch der Abschluss von Pachtverträgen weiterhin möglich ist.

 

Herr Dr. von Bosse entgegnet, dass nach seiner Auffassung durch die Vergabe von Pachtverträgen das Grundvermögen bei der Stadt bleibt und höhere Einnahmen erzielt werden. Er befürchtet, dass mit dem Beschluss auch Verträge von Wochenendhaussiedlungen berührt sein können.

 

Herr Quintana Schmidt weist darauf hin, dass mit dem Beschluss keine Pflicht zum Kauf besteht. Frau Kühl ergänzt, dass zudem kein zeitlicher Rahmen definiert ist. Die Fraktion DIE LINKE unterstützt das Anliegen.

 

Herr Haack geht darauf ein, dass mit dem Beschluss die Möglichkeit eingeräumt wird, ohne jeglichen Zwang Ungerechtigkeiten für die Grundstücksnutzer zu beseitigen.

 

Für die SPD-Fraktion teilt Frau Bartel mit, dass über die Vergabe von Erbbaurechten eine gewisse Steuerung gegeben ist, auch was die Höhe der Pachtzahlungen, z. B. in besonderen Situationen, anbelangt.

 

Dem entgegnet Herr Dr. Zabel, dass Privateigentum ein hohes Gut ist und zumindest jedem die Möglichkeit des Erwerbs gegeben sein sollte.

 

Der Präsident stellt den vorliegenden Antrag zur Abstimmung:

 

Pause: 17:45 Uhr bis 18:15 Uhr

 


Abstimmung:  mehrheitlich zugestimmt