Betreff
zur Vergabe von Erbbaurechten, Einreicher: Fraktion Bürger für Stralsund, CDU/FDP-Fraktion
Vorlage
AN 0011/2021
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dass alle Bürger, welche ein von der Hansestadt Stralsund zu Wohnzwecken verliehenes Erbbaurecht innerhalb der Stadtgrenzen der Hansestadt Stralsund innehaben, ein Angebot bekommen, die von ihnen genutzten Grundstücke zu marktüblichen Bedingungen käuflich zu erwerben.

 

  1. Ausgenommen von den möglichen Grundstücksverkäufen nach 1. sind die Erbbaurechtsverträge, deren Flächen innerhalb der ehemaligen Klosteranlage St. Johannis sowie des Heilgeistklosters liegen. Hierbei handelt es sich um Kulturdenkmale, deren Grund und Boden weiterhin im Eigentum der Hansestadt Stralsund bleiben soll.

 

  1. Künftig sollen für den Wohnungsbau geeignete Grundstücke im Gebiet der Hansestadt Stralsund, ohne die unter Punkt 2 genannten, durch die Verwaltung grundsätzlich zum Kauf angeboten werden. Daneben besteht für den Bürger weiterhin die Möglichkeit, ein Erbbaurecht für ein Baugrundstück zu erwerben.

 


Begründung:

 

Durch die teilweise Vergabe von Erbbaurechten für Wohngrundstücke ist eine Ungleichbehandlung bei den Stralsunder Bürgern entstanden. Einige Grundstücke wurden zwingend nur im Erbbaurecht vergeben und die größere Anzahl konnte gekauft werden. Mit diesem Beschluss wird eine Gleichbehandlung aller Stralsunder Bürger sichergestellt. Der Finanz- und Vergabeausschuss hat diesem Antrag mehrheitlich zugestimmt.


Dr. Ronald Zabel                                                                                             Michael Philippen

Fraktionsvorsitzender                                                                                  Fraktionsvorsitzender