Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der
Hansestadt Stralsund beschließt:
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dass alle Bürger, welche ein
von der Hansestadt Stralsund zu Wohnzwecken verliehenes Erbbaurecht
innerhalb der Stadtgrenzen der Hansestadt Stralsund innehaben, ein Angebot
bekommen, die von ihnen genutzten Grundstücke zu marktüblichen Bedingungen
käuflich zu erwerben.
- Ausgenommen von den möglichen Grundstücksverkäufen nach 1. sind die
Erbbaurechtsverträge, deren Flächen innerhalb der ehemaligen Klosteranlage
St. Johannis sowie des Heilgeistklosters liegen. Hierbei handelt es sich
um Kulturdenkmale, deren Grund und Boden weiterhin im Eigentum der
Hansestadt Stralsund bleiben soll.
- Künftig sollen für den Wohnungsbau geeignete Grundstücke im Gebiet
der Hansestadt Stralsund, ohne die unter Punkt 2 genannten, durch die
Verwaltung grundsätzlich zum Kauf angeboten werden. Daneben besteht für
den Bürger weiterhin die Möglichkeit, ein Erbbaurecht für ein
Baugrundstück zu erwerben.
Begründung:
Durch die teilweise Vergabe von Erbbaurechten für Wohngrundstücke ist eine Ungleichbehandlung bei den Stralsunder Bürgern entstanden. Einige Grundstücke wurden zwingend nur im Erbbaurecht vergeben und die größere Anzahl konnte gekauft werden. Mit diesem Beschluss wird eine Gleichbehandlung aller Stralsunder Bürger sichergestellt. Der Finanz- und Vergabeausschuss hat diesem Antrag mehrheitlich zugestimmt.
Dr. Ronald Zabel Michael Philippen
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender