Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Die Entscheidung im Rahmen der überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für die Sicherstellung der notwendigen Kofinanzierung der Hansestadt Stralsund für das Deutsche Meeresmuseum wird gemäß § 22 Absatz 2 Kommunalverfassung M-V auf den Hauptausschuss einmalig übertragen.
Ohne Wortmeldung wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen