Betreff
Einzelübertragung der Entscheidungsbefugnis über die "Stiftungsangelegenheit Wirtschaftssoforthilfe Stiftung Deutsches Meeresmuseum, weitere überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen" auf den Hauptausschuss
Vorlage
B 0091/2020
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Das DMM ist von der im Rahmen der Bekämpfung und Verlangsamung der COVID 19-Pandemie behördlich angeordneten Schließung seit dem 14.03.2020 betroffen. AlIe Häuser der Stiftung, wie Ozeaneum, Meeresmuseum, Nautineum und Natureum wurden geschlossen bzw. konnten nur unter Hygienemaßnahmen teilgeöffnet werden. 

 

Nach einer Hochrechnung des DMM beträgt der Jahresfehlbetrag zum 31.12.2020 voraussichtlich 4.121.452,00 Euro, der über zusätzliche institutionelle Förderungen der beteiligten Zuwendungsgeber zur Absicherung des laufenden Betriebes der Stiftung aufzubringen ist. Die jeweiligen Anteile der Zuwendungsgeber betragen für Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (Bund), das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern (Land) sowie die Hansestadt Stralsund 50 %, 25 %, 25 %.

 

Mit Kabinettsbeschluss des Landes M-V sind Hilfsprogramme speziell für den Bereich Kunst- und Kultur aufgelegt worden, die auch für institutionell geförderte Einrichtungen gebildet wurden, zu denen auch die Stiftung DMM zählt. Auch der Bund hat ein Rettungs- und Zukunftspaket „NEUSTART KULTUR“ aufgelegt, der entsprechende Bescheid liegt dem DMM vor und wurde bereits ausgezahlt. In beiden Fällen erfolgte die Bewilligung unter dem Vorbehalt, dass die jeweiligen Zuwendungsgeber (Bund, Land M-V und HST) ihre Zuschüsse gemäß dem o.g. Finanzierungsschlüssel für das Jahr 2020erbringen.

 

Der Anteil der Hansestadt Stralsund beträgt dabei 1.030.363,00 Euro, von denen bereits mit Beschluss des Hauptausschusses vom 13.10.2020, Beschlussnummer H 2020-VII-10-0173, 100.000,00 Euro teilfinanziert werden konnten.

 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Die Entscheidung im Rahmen der überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für die Sicherstellung der notwendigen Kofinanzierung der Hansestadt Stralsund für das Deutsche Meeresmuseum wird gemäß § 22 Absatz 2 Kommunalverfassung M-V auf den Hauptausschuss einmalig übertragen.

 


Lösungsvorschlag:

Zur Sicherstellung des mit den Bescheiden des Landes M-V und des Bundes an die Stiftung Deutsches Meeresmuseum festgesetzten und zu leistenden Kofinanzierungsbeitrages der Hansestadt Stralsund im Rahmen einer weiteren institutionellen Förderung wegen weggefallener Einnahmen und unabwendbaren Ausgaben im Zuge der COVID-19 Pandemie für das Wirtschaftsjahr 2020 wurde ein erneuter Antrag an das Land M-V nunmehr auf Sonderbedarfsfinanzierung gestellt.

 

Eine Zuwendungsbescheidung des Landes M-V zur heutigen Sitzung der Bürgerschaft war nicht zu erreichen. Es wird davon ausgegangen, dass dieser noch in diesem Haushaltsjahr 2020 bewilligt wird und umgehend in 2020 als (Weiter-)Bescheidung an die Stiftung erfolgen muss zuzüglich weiterer kommunaler Mittel.

 

Auf Grund der Größenordnung handelt es sich um überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die nach § 10 Absatz 3 Punkt 3 der Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund durch die Bürgerschaft zu beschließen ist. Daher wird gemäß § 22 Absatz 2 der Kommunalverfassung M-V um Übertragung dieser Entscheidung auf den Hauptausschuss gebeten. Dieser stellt die letzte Möglichkeit für eine Beschlussfassung für die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im aktuellen Haushaltsjahr dar.

 

Mit der Einzelübertragung kann ein sofort wirksamer Beschluss erreicht werden. Die aufgeführten Alternativen stünden bis zur Beschlussfassung der Bürgerschaft unter dem Genehmigungsvorbehalt.

 


Alternativen:

Nach Vorlage des Zuwendungsbescheides erfolgt eine Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses oder Oberbürgermeisters mit der nachträglichen Bestätigung der Bürgerschaft oder die Bürgerschaft fasst die erforderlichen Beschlüsse in einer Dringlichkeits- oder außerordentlichen Sitzung.