Der Hauptausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1.

Die Hansestadt Stralsund übernimmt die anteiligen Kosten bei der Entsorgung des Bodenaushubs auf den Flurstücken 23/1, 24/1, 21/1 und 20/7 tlw. der Flur 29 in der Gemarkung Stralsund, die bei der Errichtung einer Kindertagesstätte entstehen und allein durch die Einstufung in die Kategorie > Z 2 verursacht werden.

 

 Die Höhe der zu übernehmenden Kosten wird auf 185.000,- € beschränkt.

 

2.

Die haushaltsrechtliche Einordnung 2020 erfolgt überplanmäßig in Höhe von 185.000,- € im TH 11 / Leistung 11.4.02.01.1 Liegenschaften / Sachkonto 52920000/ Finanzkonto 72920000 Beseitigung Altlasten und Verunreinigungen auf Grundstücken / USK 88300.54620. Zur finanziellen Deckung werden Haushaltsmittel in Höhe von185.000,- € wie folgt gesperrt:

 

TH 09, Leistung 25.1.01.01.1 Stralsund Museum

USK 52320.40005 Bewachung von Gebäuden                    90.000 €

USK 52320.40008 Reinigung von Gebäuden                      45.000 €

 

TH 10, Leistung 42.4.01.01.1 Sportstätten

USK 52310.40071 Bauunterhaltung Sportstätten                50.000 €

 


Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:


Abstimmung: 8 Zustimmungen         0 Gegenstimmen        1 Stimmenthaltung