Betreff
Zustimmung für eine überplanmäßige Ausgabe
Vorlage
H 0095/2020
Art
Beschlussvorlage Hauptausschuss
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund hat am 20.08.2020 (Beschluss-Nr.: 2020-VII-05-0328) die Vergabe eines Erbbaurechtes an die AWO Soziale Dienste Vorpommern gGmbH mit Sitz in 18439 Stralsund, Am Kütertor 4 für die folgenden Flurstücke in der Gemarkung Stralsund, Flur 29 beschlossen: Flurstücke  23/1, 24/1, 21/1 und 20/7 tlw.

Im Vorfeld wurden die Fraktionen der Bürgerschaft über den folgenden Sachverhalt informiert:

Der künftige Erbbaurechtsnehmer die AWO Soziale Dienste  Vorpommern gGmbH hat im Vorfeld auf den o. g. Flächen Bodenbeprobungen durchführen lassen mit dem Ergebnis, dass große Teile der Flächen, die für die Bebauung mit einer Kindertagesstätte benötigt werden, stark belastet sind hauptsächlich durch überhöhten Sulfatgehalt sowie deutlich überhöhte PAK Werte. Dadurch ergibt sich insgesamt eine Belastung des Bodens mit einer  Einstufung > Z 2. Die bei der ordnungsgemäßen Entsorgung entstehenden Kosten werden durch die AWO  auf ca. 185.000,- € beziffert. Die AWO ist nicht in der Lage, das geplante Projekt durchzusetzen bei der zusätzlichen Belastung durch die überhöhten Entsorgungskosten des verunreinigten Bodens.

Es wird vorgeschlagen, dass die Hansestadt Stralsund, die auch durch den künftigen Erbbaurechtsvertrag Grundstückseigentümer bleibt, die zusätzlich durch die Einstufung des zu entsorgenden Bodens >Z 2 entstehenden Kosten übernimmt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1.

Die Hansestadt Stralsund übernimmt die anteiligen Kosten bei der Entsorgung des Bodenaushubs auf den Flurstücken 23/1, 24/1, 21/1 und 20/7 tlw. der Flur 29 in der Gemarkung Stralsund, die bei der Errichtung einer Kindertagesstätte entstehen und allein durch die Einstufung in die Kategorie > Z 2 verursacht werden.

 

 Die Höhe der zu übernehmenden Kosten wird auf 185.000,- € beschränkt.

 

2.

Die haushaltsrechtliche Einordnung 2020 erfolgt überplanmäßig in Höhe von 185.000,- € im TH 11 / Leistung 11.4.02.01.1 Liegenschaften / Sachkonto 52920000/ Finanzkonto 72920000 Beseitigung Altlasten und Verunreinigungen auf Grundstücken / USK 88300.54620. Zur finanziellen Deckung werden Haushaltsmittel in Höhe von185.000,- € wie folgt gesperrt:

 

TH 09, Leistung 25.1.01.01.1 Stralsund Museum

USK 52320.40005 Bewachung von Gebäuden                   90.000 €

USK 52320.40008 Reinigung von Gebäuden                       45.000 €

 

TH 10, Leistung 42.4.01.01.1 Sportstätten

USK 52310.40071 Bauunterhaltung Sportstätten                             50.000 €


Lösungsvorschlag:

Die Hansestadt Stralsund übernimmt die anteiligen Kosten bei der Entsorgung des Bodenaushubs auf den Flurstücken 23/1, 24/1, 21/1 und 20/7 tlw. der Flur 29 in der Gemarkung Stralsund, die bei der Errichtung einer Kindertagesstätte entstehen und allein durch die Einstufung in die Kategorie > Z 2 verursacht werden.

 


Alternativen:

Sollte die Hansestadt Stralsund die anteiligen Kosten nicht übernehmen und die AWO dadurch gezwungen werden, diese vor vielen Jahren verursachten Kosten zu tragen, ist das gesamte Vorhaben zur Errichtung einer Kindertagesstätte an dem Standort gefährdet.