Der Hauptausschuss der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1.

Der Stiftung  Deutsches Meeresmuseum - Museum für Meereskunde und Fischerei · Aquarium werden überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von weiteren maximalen 100.000,00 Euro zur Absicherung der Finanzierung ihrer unabweisbaren coronabedingten Fehlbeträge (Einnahmeausfälle sowie Mehrausgaben) und im Sinne einer angemessenen an der Leistungsfähigkeit der Hansestadt Stralsund orientierten Beteiligung an der Komplementärfinanzierung zur Verfügung gestellt.

 

2.

Die Mittel werden im Teilhaushalt 90, Leistung 25.1.03.01.1, Sachkonto 54147000 überplanmäßig bereitgestellt.

 

3. 

Die finanzielle Deckung erfolgt in Ermangelung eines Deckungsvorschlags aus dem Haushalt 2020 infolge der coronabedingten Steuerausfälle und der Mehraufwendungen/-auszahlungen,  entsprechend der Leitlinien des Ministeriums für Inneres und Europa M-V vom 08.04.2020 in Anwendung des kommunalen Haushaltsrechts im Rahmen der Auswirkungen der Coronavirus- Pandemie. Soweit diesbezüglich über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen nach § 50 Kommunalverfassung M-V erforderlich werden, ist es ausnahmsweise zulässig, dass die Deckung innerhalb des Finanzplanungszeitraums dargestellt wird, wenn die Deckung im laufenden Jahr nicht möglich sein sollte. Die Deckung muss demnach im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 gewährleistet werden.

 

 


Herr Dr.-Ing. Badrow betont die in allen Bereichen vorherrschenden Schwierigkeiten aufgrund der Corona –Pandemie und er spricht seinen Dank an die Beteiligten für das Erreichen des mit der Vorlage aufgezeigten Ergebnisses für die Stiftung aus.

 

Ohne weitere Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:


Abstimmung:  10 Zustimmungen      0 Gegenstimmen        0 Stimmenthaltungen