Anfrage:
1. Seit wann und weshalb funktioniert die Online-Terminvergabe im KFZ-Bereich nicht mehr?
2. Wann ist mit einer dauerhaften Wiederinbetriebnahme zu rechnen?
3. Müssen Kunden, die ihr KFZ anmelden wollen, bis drei Wochen auf einen Termin warten?
Herr Tanschus antwortet wie folgt:
zu 1.:
Um die Ausbreitung
des Coronavirus SARS-CoV 2 einzudämmen, wurde am 17. März dieses Jahres der
reguläre, offene Publikumsverkehr im Ordnungsamt eingestellt. Die Abarbeitung
der Anliegen der Bürgerinnen und Bürger wurde durch eine Terminvergabe
gesteuert. Diese Maßnahme war erforderlich, um für die Bürgerinnen und Bürger
zu gewährleisten, dass diese auch den erforderlichen Mindestabstand bei ihrem
Besuch im Ordnungsamt einhalten können. In diesem Zusammenhang wurden die
Online-Terminvergaben für die Bereiche Kfz-Zulassung und Meldewesen
abgeschaltet. Die Online-Terminreservierung erfolgt pauschalisiert. Derzeit
werden Termine telefonisch vergeben. So ist es möglich, den Zeitbedarf
möglichst genau abzuschätzen und die Termine so eng wie möglich zu vergeben und
somit möglichst viele Anliegen bearbeiten zu können.
zu 2.:
Wie sich aus der
Antwort zu Frage 1. ergibt, kann eine Wiederinbetriebnahme der
Online-Terminvergabe wahrscheinlich erst erfolgen, wenn das Coronavirus soweit
eingedämmt ist, dass Kontaktregeln – wie eben der einzuhaltende Mindestabstand
– nicht mehr erforderlich sind.
zu 3.:
Nein. Durch eine
geänderte Verfahrensweise in den Abfertigungsabläufen, durch den Einsatz einer
zusätzlichen Mitarbeiterin und einer deutlichen Erweiterung der Öffnungszeiten
in der Kfz-Zulassungsstelle werden derzeit Termine innerhalb von maximal sieben
Tagen vergeben. Möglich ist dies insbesondere durch das sehr, sehr hohe
Engagement der Kolleginnen und Kollegen der Kfz-Zulassungsstelle.
Herr Hofmann
begrüßt die positive Entwicklung hinsichtlich der Wartezeit. Er erkundigt sich,
ob eine vereinfachte Online-Zulassung möglich ist.
Herr Tanschus
weist darauf hin, dass im Interesse einer engen Taktung des Besucherverkehrs
die Anliegen genau bestimmt werden müssen. Dies lässt sich im direkten Kontakt
am besten ermitteln.
Auf die beantragte
Aussprache wird verzichtet.