Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Seit wann und weshalb funktioniert die Online-Terminvergabe im KFZ-Bereich nicht mehr?

 

2.    Wann ist mit einer dauerhaften Wiederinbetriebnahme zu rechnen?

 

3.    Müssen Kunden, die ihr KFZ anmelden wollen, bis drei Wochen auf einen Termin warten?

 

Herr Tanschus antwortet wie folgt:

 

zu 1.:

Um die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV 2 einzudämmen, wurde am 17. März dieses Jahres der reguläre, offene Publikumsverkehr im Ordnungsamt eingestellt. Die Abarbeitung der Anliegen der Bürgerinnen und Bürger wurde durch eine Terminvergabe gesteuert. Diese Maßnahme war erforderlich, um für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, dass diese auch den erforderlichen Mindestabstand bei ihrem Besuch im Ordnungsamt einhalten können. In diesem Zusammenhang wurden die Online-Terminvergaben für die Bereiche Kfz-Zulassung und Meldewesen abgeschaltet. Die Online-Terminreservierung erfolgt pauschalisiert. Derzeit werden Termine telefonisch vergeben. So ist es möglich, den Zeitbedarf möglichst genau abzuschätzen und die Termine so eng wie möglich zu vergeben und somit möglichst viele Anliegen bearbeiten zu können.

 

zu 2.:

Wie sich aus der Antwort zu Frage 1. ergibt, kann eine Wiederinbetriebnahme der Online-Terminvergabe wahrscheinlich erst erfolgen, wenn das Coronavirus soweit eingedämmt ist, dass Kontaktregeln – wie eben der einzuhaltende Mindestabstand – nicht mehr erforderlich sind.

 

zu 3.:

Nein. Durch eine geänderte Verfahrensweise in den Abfertigungsabläufen, durch den Einsatz einer zusätzlichen Mitarbeiterin und einer deutlichen Erweiterung der Öffnungszeiten in der Kfz-Zulassungsstelle werden derzeit Termine innerhalb von maximal sieben Tagen vergeben. Möglich ist dies insbesondere durch das sehr, sehr hohe Engagement der Kolleginnen und Kollegen der Kfz-Zulassungsstelle.

 

Herr Hofmann begrüßt die positive Entwicklung hinsichtlich der Wartezeit. Er erkundigt sich, ob eine vereinfachte Online-Zulassung möglich ist.

 

Herr Tanschus weist darauf hin, dass im Interesse einer engen Taktung des Besucherverkehrs die Anliegen genau bestimmt werden müssen. Dies lässt sich im direkten Kontakt am besten ermitteln.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.