Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

 


 

Herr Wohlgemuth und Frau Löffler erläutert den Anlass des Grundsatzbeschlusses.

 

Das Quartier stellt sich als eine der letzten größeren Freiflächen innerhalb des Sanierungsgebietes der Altstadt dar. Damit ergibt sich die Chance, einen Impuls für die Altstadt zu geben und somit ein freies Quartier parzellenweise zu bebauen. Aus Sicht von Herrn Wohlgemuth und Frau Löffler wäre dies ein zusätzlicher Gewinn für die Altstadt.

Auf Grund der besonderen Situation und Vorhabens wurde versucht, 5 Grundsätze zu formulieren, die somit eine Art Leitlinie für die künftige Entwicklung und das Bauleitplanverfahren bilden könnte. Herr Wohlgemuth fasst die Beschlussempfehlung zusammen. Der Leitlinie der städtebaulichen Entwicklung des Quartiers 33 liegt zum Einen, der Schaffung von Wohnraum für Eigennutzer, die Randbebauung und die Begrünung des Inneren, sowie zum Anderen ein individuelles Erscheinungsbild der einzelnen Gebäude, die Entwicklung eines Stellplatzkonzeptes und ein innovatives und effizientes Energiekonzept zugrunde.

 

Frau Nitz fragt, wie viele Interessenbekundungen derzeit vorliegen. Herr Wohlgemuth erklärt, dass keine exakte Zahl genannt werden kann.

 

Herr Prof. Eilsberger fragt, weshalb an den Ecken die großen Gebäude vorgesehen seien. Herr Wohlgemuth erklärt, dass erfahrungsgemäß Eckgrundstücke als Einfamilienhausgrundstücke schwer zu bebauen sind. Deshalb sei ein Geschosswohnungsbau eher geeignet, da somit eine Vielfalt an Wohnungstypologien vorhanden wäre.

 

Herr Reimann stützt sich auf den Punkt 5 der Beschlussempfehlung. Er fragt, ob es angedacht sei, sich von der historischen Parzellenstruktur abzulösen. Herr Wohlgemuth gibt bekannt, dass dieses nicht angedacht ist. Die unterschiedlichen Parzellen sollen die Vielfalt wiederspiegeln.

 

Herr Reimann stimmt dem Punkt 3 der Beschlussempfehlung nicht zu. Er stellt den Änderungsantrag, folgenden Satz zu streichen:

 

„Um ein hohes Maß an Baukultur sicherzustellen, sollen sämtliche Bebauungskonzepte für Grundstücke im Treuhandsondervermögen vor Veräußerung durch den Gestaltungsbeirat begutachtet werden.“

 

Der Begriff „vor Veräußerung“ führt zu Verzögerungen.

 

Herr Wohlgemuth informiert, dass der Gestaltungsbeirat über die Vergabe grundsätzlich nicht zu entscheiden hat.

 

Herr Reimann korrigiert seinen Änderungsantrag und beantragt nun, folgende Worte aus Punkt 3 der Beschlussempfehlung zu streichen:

 

„vor Veräußerung“.

 

Der Ausschussvorsitzende beantragt, die Vorlage in die Fraktionen zur Beratung zu verweisen und erneut auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung am 30.04.2014 zu setzen.

 

Herr Reimann stellt seinen Änderungsantrag zurück bis zur Sitzung am 30.04.2014.

Die Fraktionen werden gebeten, den Änderungsantrag mit zu beraten. Dieser wird dann auf der kommenden Sitzung erneut gestellt.

 

 


Abstimmung: 8 Zustimmungen                0 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen