Sitzung: 09.04.2014 Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung (beendet)
Beschluss: zurückgestellt
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 0031/2014
Herr Wohlgemuth und Frau Löffler
erläutert den Anlass des Grundsatzbeschlusses.
Das Quartier stellt sich als
eine der letzten größeren Freiflächen innerhalb des Sanierungsgebietes der
Altstadt dar. Damit ergibt sich die Chance, einen Impuls für die Altstadt zu
geben und somit ein freies Quartier parzellenweise zu bebauen. Aus Sicht von
Herrn Wohlgemuth und Frau Löffler wäre dies ein zusätzlicher Gewinn für die
Altstadt.
Auf Grund der besonderen
Situation und Vorhabens wurde versucht, 5 Grundsätze zu formulieren, die somit
eine Art Leitlinie für die künftige Entwicklung und das Bauleitplanverfahren
bilden könnte. Herr Wohlgemuth fasst die Beschlussempfehlung zusammen. Der
Leitlinie der städtebaulichen Entwicklung des Quartiers 33 liegt zum Einen, der
Schaffung von Wohnraum für Eigennutzer, die Randbebauung und die Begrünung des
Inneren, sowie zum Anderen ein individuelles Erscheinungsbild der einzelnen
Gebäude, die Entwicklung eines Stellplatzkonzeptes und ein innovatives und
effizientes Energiekonzept zugrunde.
Frau Nitz fragt, wie viele
Interessenbekundungen derzeit vorliegen. Herr Wohlgemuth erklärt, dass keine
exakte Zahl genannt werden kann.
Herr Prof. Eilsberger fragt,
weshalb an den Ecken die großen Gebäude vorgesehen seien. Herr Wohlgemuth
erklärt, dass erfahrungsgemäß Eckgrundstücke als Einfamilienhausgrundstücke
schwer zu bebauen sind. Deshalb sei ein Geschosswohnungsbau eher geeignet, da
somit eine Vielfalt an Wohnungstypologien vorhanden wäre.
Herr Reimann stützt sich auf den
Punkt 5 der Beschlussempfehlung. Er fragt, ob es angedacht sei, sich von der
historischen Parzellenstruktur abzulösen. Herr Wohlgemuth gibt bekannt, dass
dieses nicht angedacht ist. Die unterschiedlichen Parzellen sollen die Vielfalt
wiederspiegeln.
Herr Reimann stimmt dem Punkt 3
der Beschlussempfehlung nicht zu. Er stellt den Änderungsantrag, folgenden Satz
zu streichen:
„Um
ein hohes Maß an Baukultur sicherzustellen, sollen sämtliche Bebauungskonzepte
für Grundstücke im Treuhandsondervermögen vor Veräußerung durch den
Gestaltungsbeirat begutachtet werden.“
Der Begriff „vor Veräußerung“
führt zu Verzögerungen.
Herr Wohlgemuth informiert, dass
der Gestaltungsbeirat über die Vergabe grundsätzlich nicht zu entscheiden hat.
Herr Reimann korrigiert seinen
Änderungsantrag und beantragt nun, folgende Worte aus Punkt 3 der
Beschlussempfehlung zu streichen:
„vor
Veräußerung“.
Der Ausschussvorsitzende beantragt,
die Vorlage in die Fraktionen zur Beratung zu verweisen und erneut auf die
Tagesordnung der nächsten Sitzung am 30.04.2014 zu setzen.
Herr Reimann stellt seinen
Änderungsantrag zurück bis zur Sitzung am 30.04.2014.
Die Fraktionen werden gebeten,
den Änderungsantrag mit zu beraten. Dieser wird dann auf der kommenden Sitzung
erneut gestellt.
Abstimmung: 8
Zustimmungen 0 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltungen