Anfrage:
1. Über die Bundesprogramme „Biologische
Vielfalt“, bzw. „Chance.Natur“ werden durch die Bundesregierung Projekte
gefördert, die auf eine Verbesserung der biologischen Vielfalt in Kommunen
abzielen. Das Bundesprogramm hält hier acht Titel mit einem Fördervolumen in
Höhe von mehr als 11 Millionen Euro vor. Wurden durch die Hansestadt Stralsund
Anträge aus diesem Bundesprogramm eingereicht?
-
Wenn ja, welche und in
welcher Größenordnung?
-
Wenn nein, warum
nicht?
2. Beabsichtigt die Stadtverwaltung aus diesen
Bundesprogrammen heraus noch Anträge einzureichen?
-
Wenn ja, welche?
-
Wenn nein, warum
nicht?
3. Welche Bedeutung hat die Verbesserung der
biologischen Vielfalt aus Sicht der
Stadtverwaltung für die Hansestadt Stralsund und wie wird dies
umgesetzt?
Herr Wohlgemuth beantwortet die kleine Anfrage wie folgt:
zu 1.:
Die Hansestadt hat bisher keine
Förderanträge aus dem Bundesprogramm "Biologische Vielfalt" bzw.
"Chance.Natur" gestellt.
Für die Gebietskulisse der
Hansestadt sowie das Grundvermögen außerhalb des Stadtgebietes bestanden und
bestehen aktuell keine Vorhaben oder Absichten, die den spezifischen
Förderkriterien dieser Programme entsprechen.
zu 2.:
Zurzeit wird eine Antragstellung
aus dem Bundesprogramm „Naturstadt – Kommunen schaffen Vielfalt“ geprüft;
Gegenstand einer Förderung könnte beispielsweise die Erstellung einer
GIS-basierten Ermittlung und Auswertung der Naturraumpotentiale im Stadtgebiet
sein.
zu 3.:
In diesem Zusammenhang verweist
Herr Wohlgemuth exemplarisch auf unterschiedliche Maßnahmen aus den
zurückliegenden Jahren, die zur Verbesserung der Biodiversität beigetragen
haben.
-
naturnahe Neutrassierung des Mühlgrabens
-
Verbesserung der Wasserqualität der Stadtteiche durch Erhöhung der
Durchflussmenge
-
Herstellung von Gewässerrandstreifen am Voigdehäger Teich und am
Borgwallsee
-
Bepflanzung des Grabens 3 am Schwarzen Weg
-
Pflanzung einheimischer Gehölzstrukturen, insbesondere auch
Bienengehölze
-
Anlegen und Vorhalten stadteigener, extensiver Wiesenflächen mit
blütenreichen Arten
-
Aufforstung von Waldflächen, z.B. auf Ummanz
Weitere
Maßnahmen sind in Planung bzw. Vorbereitung.
Frau Kümpers erkundigt sich, ob Maßnahmen geplant sind, die weitreichende Verbesserungen zur Folge hätten.
Herr Wohlgemuth
erläutert, dass die Möglichkeiten zur Erhöhung der Biodiversität im Stadtgebiet
aufgrund der Einwohnerdichte begrenzt sind.
Der
Oberbürgermeister ergänzt, dass die Biodiversität auf Flächen außerhalb der
Hansestadt Stralsund in beachtlicher Größenordnung gefördert wird.
Frau Kümpers
informiert darüber, dass der Bericht zur Lage der Natur vom 19. Mai 2020 die
Landwirtschaft als wesentlichen Verursacher für die Abnahme der Artenvielfalt
betitelt.
Der
Oberbürgermeister kann diese Einschätzung nicht teilen. Die Grünflächen haben
sich seiner Ansicht nach durchaus positiv entwickelt. Er betont, dass Landwirte
einer der Grundpfeiler der Hansestadt Stralsund sind. Eine Lösung, die das
Zusammenspiel aus Natur und Ackerflächen beinhaltet, ist erforderlich.
Herr Suhr regt an,
sich trotz unterschiedlicher Auffassungen mit dem Bericht des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zu
beschäftigen. In diesem wird ausdrücklich beleuchtet, dass Monokulturen, die
Verwendung von Pestiziden o.ä. verantwortlich für das Artensterben sind. Seines
Dafürhaltens zielen alle Förderprogramme zur Verbesserung der biologischen
Vielfalt insbesondere auf Maßnahmen, die sich im verdichteten Raum umsetzen
lassen.
Dahingehend merkt
Herr Wohlgemuth an, dass die Beantwortung lediglich Bezug auf die in der
Anfrage genannten Förderprogramme genommen hat. Die Hansestadt Stralsund prüft
in Frage kommende Programme, die bei Bedarf in Anspruch genommen werden.
Herr Dr. von Bosse
äußert, dass die Möglichkeit besteht, die Auflagen für die Landwirte zu
erhöhen.
Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.