Frau Steinfurt nimmt Bezug auf die aktuelle Situation. Die von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (COVID-19) führten zu einer vorübergehenden Einstellung der Gremienarbeit.

Sie teilt mit, dass in den vergangenen Sitzungen des Ausschusses für Finanzen und Vergabe, des Ausschusses für Sport, des Ausschusses für Kultur sowie in dem zeitweiligen Ausschuss Stadtmarke der Haushalt 2020 beraten wurde.

Der Beschluss der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Hansestadt Stralsund für das Jahr 2020 konnte aufgrund der Einstellung der Gremienarbeit nicht wie angedacht am 02. April 2020 beschlossen werden.

 

Frau Steinfurt merkt an, dass die Hansestadt Stralsund erstmalig einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen kann. Aufgrund des Ausgleichs der mittelfristigen Planung war die Hansestadt Stralsund auf einem guten, bislang erfolgreichen Konsolidierungsweg.

 

Frau Steinfurt führt aus, dass Leitlinien bzgl. des Haushaltsrechts von der Rechtsaufsichtsbehörde ergangen sind. Es ist aufgezeigt worden, dass, wenn noch keine Haushaltssatzung beschlossen wurde, diese unverzüglich herbeizuführen ist und die Beschlüsse an die Rechtsaufsichtsbehörde zu übergeben sind. Der Haushaltsplan kann sich weiterhin nach dem Orientierungserlass, der zur Aufstellung der Haushaltspläne ergangen ist, ausrichten.

 

Sie teilt mit, dass die aktuelle Situation noch nicht in Zahlen erfasst werden kann und somit die Auswirkungen noch nicht für den Haushalt 2020 abschätzbar sind. Sobald die tatsächlichen Auswirkungen verzeichnet und zusammenfassend dargestellt werden können, werden umgehend haushaltsrechtliche Maßnahmen eingeleitet.

 

Erleichterungen seitens der Rechtsaufsichtsbehörde wurden bereits zugesichert, so dass bei Minder- oder Mehrausgaben die Nachtragshaushaltssatzungen nicht unverzüglich erlassen werden müssen, sondern vorerst andere haushaltsrechtliche Maßnahmen wie zum Beispiel haushaltwirtschaftliche Sperren getroffen werden können.

 

Frau Steinfurt teilt mit, dass vorsorglich eine Änderung in der Haushaltssatzung aufgenommen wurde. Erkennbar ist bereits jetzt, dass die Hansestadt Stralsund Mindereinzahlungen zu verzeichnen hat. Aus diesem Grund wurde der Kassenkreditrahmen von 11,3 Mio EUR auf 20 Mio EUR erhöht. Zu der Anpassung des Kassenkreditrahmens wurden eine Liquiditätsplanung vorgenommen und die Einnahmeausfälle prozentual eingeschätzt. Die Anpassung ist gegenüber dem Ursprungshaushalt die einzige Änderung.

 

Auf Nachfrage von Herrn Pieper teilt Frau Steinfurt mit, dass dieser Betrag genehmigungspflichtig ist und erläutert, dass die Genehmigung des Kassenkreditrahmens bisher nicht erfolgte, da der Beschluss des Haushaltes noch aussteht. Um die Liquidität der Städte im Ernstfall zu gewährleisten, signalisierte die Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich Genehmigungen auszusprechen. Die Hansestadt Stralsund ist bis dato liquide.

 

Auf Nachfrage von Herrn Würdisch informiert Frau Steinfurt darüber, dass der Entwurf des FAG M-V mit den Orientierungsdaten erging und das neue FAG M-V am 01. April 2020 beschlossen wurde. Demnach ist es wieder möglich, vier Prozent der Schlüsselzuweisungen als investive Schlüsselzuweisungen einzuplanen. Die im Haushaltsplan enthaltenen Zahlen entsprechen dem Entwurf des FAG M-V. Frau Steinfurt verweist auf den Vorbericht und die detaillierte Darstellung über die Auswirkungen des neuen FAG M-V in der letzten Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Vergabe. Aus dem neuen FAG M-V entsteht ein fiskalischer Mehrwert von 1,6 Mio EUR.

 

Bezüglich der Ergänzungsanträge von Seiten der SPD-Fraktion erklärt Frau Steinfurt, dass unverzüglich ein Nachtrag erfolgen muss, sobald die tatsächlichen Auswirkungen der Pandemie bekannt sind.

 

Herr Kinder merkt an, dass ein Nachtragshaushalt den Beschluss des jetzigen Haushaltes voraussetzt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI zweifelt die Rechtmäßigkeit des Beschlusses einer Haushaltssatzung an, mit der Begründung, dass die Öffentlichkeit während der kommenden Bürgerschaft ausgeschlossen wird. Es genügt aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI nicht, dass nur Pressevertreter vor Ort sein werden. Herr Kinder erläutert, dass der Beschluss rechtswidrig sein könnte, wenn die Öffentlichkeit nicht hergestellt wird und fordert eine Stellungnahme der Verwaltung.

 

Frau Steinfurt erklärt, dass eine Orientierung an Empfehlungen der Rechtsaufsichtsbehörde erfolgt. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat Handlungsanweisungen gegeben, dabei haben Maßnahmen zur Vermeidung der Ausbreitung des Coronavirus oberste Priorität. Die Öffentlichkeit ist durch Pressevertreter gegeben.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kinder, woher die Verwaltung diese Informationen zur Öffentlichkeit erhalten hat, zitiert Frau Steinfurt das Schreiben des Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

 

Herr Kinder bezweifelt die Möglichkeit der Anwendung dieser Vorschrift auf Satzungen.

Frau Steinfurt nimmt daraufhin Bezug auf das angedachte Umlaufbeschlussverfahren. Da bei Satzungen ein erhöhter Beratungsbedarf besteht, ist das Umlaufbeschlussverfahren nicht geeignet. Die Rechtsaufsichtsbehörde empfiehlt, für den Beschluss von Satzungen mit Dauerwirkung das Umlaufverfahren nicht anzuwenden. Im Umkehrschluss sind Satzungen somit in Sitzungen zu beraten und zu beschließen unter Beachtung der Empfehlungen des Innenministeriums des Landes M-V.

 

 

Laut Herrn Kinder ist es fragwürdig, einen offenkundig falschen Haushaltsplan zu beschließen, der Haushaltsplan wurde zu einer Zeit, fernab der Pandemie, erstellt. Des Weiteren erläutert er, dass die Einnahmen der Hansestadt Stralsund aufgrund der Pandemie um viele Millionen EUR zurückgehen werden. Ob dies so die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt, ist laut Herrn Kinder zweifelhaft.

 

Herr Pieper macht deutlich, dass die aktuelle Situation nicht bedeutet, dass der Haushalt für 2020 falsch erarbeitet wurde. Das sich die Zahlen aufgrund der Lage ändern werden, ist allen bewusst.

 

Frau Steinfurt führt aus, dass momentan die Auswirkungen nicht abzuschätzen sind. Es werden aber trotz der Pandemie Gewerbesteuereinnahmen vorzuweisen sein. Die Verwaltung wird mit der Zeit auf die kommenden Ereignisse umgehend reagieren.

 

Aus der Sicht von Herrn Kinder reagiert die Hansestadt Stralsund aufgrund der Erhöhung des Kassenkreditrahmens bereits. Durch diese Maßnahme wird eine Mindereinnahme prognostiziert. Bedenklich findet Herr Kinder den hohen Stellenaufwuchs in der Verwaltung, der zu mehr Personalkosten und somit zu dauerhaften Mehrausgaben führt. 

 

Herr Pieper äußert, dass ein beschlossener Haushalt zur Handlungsfähigkeit der Hansestadt Stralsund und zur Projektabwicklung dringend benötigt wird (Sanierung der Schulen und Sportplätze, Abruf von Fördergeldern etc.).

 

Herr Meier befürwortet den Haushalt in der Ursprungsform. Sobald die Auswirkungen des Coronavirus bekannt sind, rät er zu einem Nachtragshaushalt. Die eingeplanten Investitionen sind zu beachten. Sollte kein Haushaltsbeschluss zustande kommen, entsteht ein noch größerer Schaden für die Hansestadt Stralsund laut Herrn Meier.

 

Herr Kinder gibt zu überdenken, dass die vorläufige Haushaltsführung nicht mit dem Haushaltsbeschluss durch die Bürgerschaft endet, sondern mit der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde. Sollte die Rechtsaufsichtsbehörde den Haushalt nicht genehmigen, da die aktuelle Situation nicht berücksichtigt wurde, geht laut Herrn Kinder mehr Zeit für die Neuerstellung des Haushaltes verloren. Der Haushalt soll laut Herrn Kinder sofort auf die aktuelle Situation nach besten Wissen und Gewissen angepasst werden.

 

Frau Steinfurt verdeutlicht, dass der Haushaltsbeschuss dringend für die Darstellung der Investitionstätigkeit benötigt wird. Die Bewilligungszeiträume der Fördermittel sind einzuhalten und es muss eine Gesamtfinanzierung nachgewiesen werden. Nur mit einem beschlossenen Haushalt können z.B. die Schulen saniert werden.

 

Herr Kinder möchte wissen, wie mit den Investitionen verfahren wird, während die Genehmigungsbehörde den Haushalt prüft. Daraufhin teilt Frau Steinfurt mit, dass die Verwaltung mit der Rechtsaufsichtsbehörde während der Prüfung im Kontakt steht. Es werden Einzelgenehmigungen erteilt, sodass dieser Zeitraum der Prüfung zu keinen negativen Belastungen der Investitionen führt. Es ist u.a. nachzuweisen, dass die sachliche Unabwendbarkeit sowie die zeitliche Unaufschiebbarkeit vorliegen, dass die Maßnahmen im Interesse der Hansestadt Stralsund liegen und das ggf. Folgekosten den Haushaltsausgleich nicht gefährden. Als Basis für diese Einzelfallgenehmigungen wird jedoch ein beschlossener Haushalt benötigt.

 

Herr Würdisch erläutert die eingereichten 3 Ergänzungsanträge der SPD-Fraktion. Sie sind der Niederschrift angehängt.

 

Herr Kinder teilt zu den Ergänzungsanträgen der SPD-Fraktion mit, dass diese entbehrlich werden, sofern der Haushalt der aktuellen Situation angepasst wird und nicht in der Ursprungsform beschlossen wird.

 

Herr Quintana-Schmidt befürwortet den Haushalt in der Ursprungsform. Er regt an, die Ergänzungsanträge zurückzuziehen, da die Verwaltung entsprechend reagieren wird, sobald die Auswirkungen des Coronavirus bekannt sind. Somit sind die Ergänzungsanträge überflüssig.

 

Herr Würdisch teilt mit, dass er die Verwaltung unterstützt. Die Hansestadt Stralsund benötigt laut Herrn Würdisch einen beschlossenen Haushalt, jedoch mit den vorgelegten Ergänzungsanträgen der SPD-Fraktion.

 

Herr Lindner befürwortet den Haushalt in der Ursprungsform. Er weist jedoch darauf hin, dass aus seiner Sicht der Haushalt bereits Ende des vergangenen Jahres hätte beschlossen sein müssen. Die Hansestadt Stralsund benötigt dringend eine Grundlage, worauf z.B. mit dem Nachtragshaushalt aufgebaut werden kann. Laut Herrn Lindner sind die Auswirkungen noch nicht abschätzbar.

 

Herr Würdisch teilt zu den Ergänzungsanträgen der SPD-Fraktion mit, dass diese für den Ausschuss für Finanzen und Vergabe rein informativ sind und bittet um Abstimmung darüber in der Sondersitzung der Bürgerschaft am 16.04.2020.

 

Herr Pieper stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmung:                    7 Zustimmungen             1 Gegenstimme 1 Stimmenthaltung