Die Bürgerschaft der
Hansestadt Stralsund beschließt:
1.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die Satzung über die Erhebung einer
Übernachtungssteuer in der Hansestadt Stralsund (Übernachtungssteuersatzung)
wieder einzubringen, wenn die rechtliche Situation höchstrichterlich
geklärt ist.
2. In Kooperation mit dem Landrat Vorpommern-Rügen sowie weiterer interessierter Gemeinden des Landkreises Vorpommern-Rügen soll zudem eine Bewerbung als Modellregion im Rahmen des Wettbewerbs „Modellregionen 2020/2021“ geprüft und vorbereitet werden.
Herr Haack begründet ausführlich den Antrag AN 0033/2020. Die Übernachtungssteuer ermöglicht, Erträge zu generieren. In vielen anderen deutschen Städten funktioniert das System. Die Übernachtungssteuer wird Gäste nicht abhalten, die Hansestadt Stralsund zu besuchen. Herr Haack betont, dass es an der Zeit ist, den Stralsunderinnen und Stralsundern etwas zurückzugeben. Er geht auf die aufgrund eines nicht ausgeglichenen Haushaltes vor 4 Jahren erfolgte Erhöhung der Grundsteuer B und Gewerbesteuer ein, die die Stralsunder Bürgerinnen und Bürger getroffen hat.
Herr Haack kündigt an, die Thematik in der Diskussion zu halten.
Herr Suhr begründet den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI. Er geht auf die ursprüngliche Problematik bei der Einführung einer Kurtaxe ein.
Herr Suhr erläutert ausführlich die Möglichkeiten einer Modellregion. Er hält die Potenziale einer Modellregion für ökologisch und ökonomisch sinnvoll.
Herr Schwarz bestätigt, dass die Modellregion Chancen eröffnet. Die Fraktion CDU/FDP wird einer entsprechenden Änderung des Antrags zustimmen.
Herr Haack betont, dass die Kurtaxe aus der Konsolidierungsvereinbarung erwachsen ist. Aufgrund der rechtlichen Bedenken zur Kurtaxe ist die Übernachtungssteuer entstanden. Der Änderungsantrag verfolgt zudem ein ganz anderes Thema.
Herr Adomeit ist überrascht, dass Herr Suhr sich gegen die Übernachtungssteuer ausspricht. Eigentlich wollte dieser das Urteil des BGH zur Thematik abwarten.
Frau Kühl weist darauf hin, dass die Fraktion DIE LINKE von Anfang an die Bettensteuer abgelehnt hat. Die Fraktion verfolgt eher eine Tourismusabgabe.
Herr Dr. Zabel zitiert den Änderungsantrag:
„Die Bürgerschaft
der Hansestadt Stralsund beschließt:
1.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die
Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer in der Hansestadt Stralsund
(Übernachtungssteuersatzung) wieder einzubringen, wenn die rechtliche
Situation höchstrichterlich geklärt ist.
2. In Kooperation mit dem Landrat Vorpommern-Rügen sowie weiterer interessierter Gemeinden des Landkreises Vorpommern-Rügen soll zudem eine Bewerbung als Modellregion im Rahmen des Wettbewerbs „Modellregionen 2020/2021“ geprüft und vorbereitet werden.“
Herr Dr. Zabel begründet, warum der zweite Punkt durch die Fraktion CDU/FDP unterstützt wird. Er sieht diesbezüglich keinen Widerspruch zur ursprünglichen Thematik.
Frau Bartel merkt an, dass die Fraktion SPD weiterhin zur Übernachtungssteuersatzung steht. Daher wird sie dem Antrag der Fraktion Bürger für Stralsund zustimmen.
Herr Suhr erklärt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI, dem von Herrn Dr. Zabel zitierten Änderungsantrag folgen zu können und stimmt einer Modifikation des Antrages zu.
Es besteht kein weiterer Redebedarf.
Der Präsident lässt über den Äderungsantrag AN 0069/2020 einschließlich der Modifikation der CDU/FDP-Fraktion wie folgt abstimmen:
Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen