Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt einschließlich des Beschlusses 2020-VII-02-0224:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Verursacher der Verschmutzungen durch Werbetafeln und Litfaßsäulen zur Rechenschaft gezogen werden. Dieses soll, wenn es möglich ist, durch ein Ordnungsgeld oder andere zulässige Maßnahmen erfolgen.

 

Dazu soll durch die Verwaltung bei der demnächst anstehenden Neuverhandlung der Pachtverträge darauf hingewirkt werden, dass eine Regelung aufgenommen wird, welche es der Hansestadt erlaubt, erkannte Verschmutzungen sofort und ohne Fristsetzung an den Betreiber zu beseitigen und diesem die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

 


Herr Philippen begründet den vorliegenden Antrag. Er verweist auf Aussagen der Verwaltung zu einer Anfrage aus dem Jahr 2017. Entgegen den Zusicherungen ist der aktuelle Zustand nicht zufriedenstellend.

 

Herr Dr. Zabel begründet den vorliegenden Änderungsantrag AN 0067/2020.

 

Herr Haack könnte dem Änderungsvorschlag zustimmen, wenn die Änderung aus dem Antrag AN 0067/2020 als Nr. 2 zum Ursprungsantrag hinzugefügt wird, ohne dass der Satz 2 gestrichen wird.

 

Herr Dr. Zabel berichtet, dass es rechtliche Bedenken gibt, mit einem Ordnungsgeld gegen Verschmutzungen vorzugehen. Er erhält es für zweckmäßiger, den neuen Pachtvertrag entsprechend zu regeln. Dies gewährleistet eine bessere Handhabung.

 

Herr Miseler erklärt für die Fraktion SPD, dass die Begründung des Änderungsantrages schlüssig ist und diesem somit zugestimmt wird.

 

Für Herrn Haack ist es unverständlich, warum die Verursacher nicht sofort in die Verantwortung gezogen werden sollen. Er spricht sich wiederholt dafür aus, den Vorschlag des Änderungsantrages als Nummer 2 in den Ursprungsantrag aufzunehmen.

 

Herr Philippen ergänzt, dass die Hansestadt Stralsund hinsichtlich der Ahndung von Verstößen alle gleich behandeln muss. Als Beispiele nennt er Sperrmüll oder Hundekot.

 

Herr Dr. Zabel merkt an, dass es sich um unterschiedliche Tatbestände handelt. Ein Pächter hat immer die Möglichkeit, nachzubessern. Es ist rechtskonform, wenn eine entsprechende Regelung in den Pachtvertrag aufgenommen wird.

 

Herrn Suhr interessiert, wann mit der Anpassung der Verträge zu rechnen ist. Außerdem erkundigt er sich bei der Verwaltung, ob eine Ahndung mit einem Ordnungsgeld rechtlich möglich ist.

 

Der Oberbürgermeister erklärt, dass der Konzessionsnehmer ein eigenes Interesse hat, dass derartige Missstände nicht auftreten. Sollte der Austausch der Plakate tatsächlich unverhältnismäßig lange dauern, bietet Herr Dr.-Ing. Badrow an, mit der Stöer Media das Gespräch zu suchen.

 

Herr Philippen teilt mit, dass die Missstände teilweise über 1 Woche bestehen.

 

Herr Buxbaum meint, dass es nicht möglich ist, eine Sanktionierung sofort vorzunehmen. Er verweist auf das Schadensminimierungsgebot. Die Zielrichtung des Antrages, für mehr Sauberkeit in der Stadt zu sorgen, begrüßt er.

 

Herr Haack geht auf den 2. Satz des Ursprungsantrages ein. Dieser setzt die rechtliche Zulässigkeit von Maßnahmen voraus.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Zabel zu Vereinbarungen zur Geltendmachung von Vertragsstrafen erläutert Herr Bogusch, dass die aktuellen Verträge derartige Regelungen nicht enthalten. Es ist jedoch festgehalten, dass das Unternehmen Ströer Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen hat.

 

Herr Philippen ist der Auffassung, dass es nicht zweckmäßig ist, dass die Verwaltung die Verunreinigungen entfernt. Wenn das Unternehmen finanziell nicht herangezogen werden kann, so muss es als Verursacher selbst aktiv werden.

 

Herr Bogusch informiert, dass es der erste Schritt ist, den Verursacher aufzufordern, die Verunreinigung zu beseitigen. Originärer Aufgabenträger ist für den Bereich der Landkreis.

 

Herr Adomeit, regt an, dass der Konzessionsträger 1 mal wöchentlich die Plakatierungen kontrolliert.

 

Herr Dr. von Bosse beantragt gem. GO das Ende der Rednerliste.

 

Auf erneute Nachfrage von Herrn Suhr teilt Herr Bogusch mit, dass die Vertragsumstellungen 2021 erfolgen.

 

Herr Haack geht erneut auf seinen Kompromissvorschlag ein.

 

Herr Dr. Zabel erklärt sich damit einverstanden, den Änderungsantrag dahingehend zu modifizieren.

 

Der Präsident stellt daraufhin den modifizierten Änderungsantrag wie folgt zur Abstimmung:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Beschlusstext des Antrages AN 0030/2020 wird wie folgt ergänzt:

 

Dazu soll durch die Verwaltung bei der demnächst anstehenden Neuverhandlung der Pachtverträge darauf hingewirkt werden, dass eine Regelung aufgenommen wird, welche es der Hansestadt erlaubt, erkannte Verschmutzungen sofort und ohne Fristsetzung an den Betreiber zu beseitigen und diesem die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

 

Abstimmung: Einstimmig beschlossen

2020-VII-02-0224

 

 

Abschließend lässt Herr Paul über den Ursprungsantrag einschließlich des Beschlusses 2020-VII-02-0224 wie folgt abstimmen:

 

 

 


Abstimmung: Einstimmig beschlossen