Anfrage:
1. Gab es bereits die zugesagten Kompensationszahlungen für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 vom Land MV für die entfallenden Straßenausbaubeiträge?
2. Gibt es für das Haushaltsjahr 2020 und folgende bereits Zuwendungen bzw. Zusagen für den Straßenausbau der Hansestadt Stralsund?
Herr Bogusch antwortet wie folgt:
zu 1.:
Für
Straßenbaumaßnahmen, deren Durchführung ab dem 1. Januar 2018 begonnen hat,
werden nach § 8a Kommunalabgabengesetz M-V (KAG M-V) keine Straßenbaubeiträge
mehr erhoben.
Bisher sind keine
Kompensationszahlungen im Sinne von § 8a Abs. 2 Satz 1 KAG M-V für die
entfallenen Straßenbaubeiträge hinsichtlich der Jahre 2018 und 2019 vom Land
Mecklenburg-Vorpommern an die Hansestadt Stralsund geleistet worden.
Die Erstattung der
entfallenen Straßenbaubeiträge kann gemäß § 8a Abs. 2 Satz 5 KAG M-V durch die
Hansestadt Stralsund beim Land Mecklenburg-Vorpommern erst frühestens ab dem 1.
Juli 2020 beantragt werden.
Eine nach § 8a Abs.
3 KAG M-V vorgesehene Rechtsverordnung, welche nähere Bestimmungen über das
Erstattungsverfahren nach § 8a Abs. 2 KAG M-V trifft, ist noch nicht in Kraft
getreten.
zu 2.:
Für das
Haushaltsjahr 2020 und die Folgejahre sind bisher keine Ausgleichszahlungen für
die entfallenen Straßenbaubeiträge vom Land Mecklenburg-Vorpommern an die
Hansestadt Stralsund erfolgt.
Es ist zu erwarten,
dass in diesem Jahr die erforderlichen rechtlichen Grundlagen für die
Erstattung der abgeschafften Straßenbaubeiträge durch den Gesetzgeber erlassen
werden. Dies betrifft insbesondere die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
M-V und eine nochmalige Änderung des KAG M-V.
Zum gegenwärtigen
Zeitpunkt sind die Auswirkungen des Entfallens der Erhebungspflicht von
Straßenbaubeiträgen nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern
für den Haushalt der Hansestadt Stralsund nicht in vollem Umfang absehbar.
Herr Haack dankt für die Beantwortung. Das Verhalten des Landes ist nicht zufriedenstellend.
Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.