Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.       Gab es bereits die zugesagten Kompensationszahlungen für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 vom Land MV für die entfallenden Straßenausbaubeiträge?

 

2.       Gibt es für das Haushaltsjahr 2020 und folgende bereits Zuwendungen bzw. Zusagen für den Straßenausbau der Hansestadt Stralsund?

 

Herr Bogusch antwortet wie folgt:

 

zu 1.:

Für Straßenbaumaßnahmen, deren Durchführung ab dem 1. Januar 2018 begonnen hat, werden nach § 8a Kommunalabgabengesetz M-V (KAG M-V) keine Straßenbaubeiträge mehr erhoben.

 

Bisher sind keine Kompensationszahlungen im Sinne von § 8a Abs. 2 Satz 1 KAG M-V für die entfallenen Straßenbaubeiträge hinsichtlich der Jahre 2018 und 2019 vom Land Mecklenburg-Vorpommern an die Hansestadt Stralsund geleistet worden.

Die Erstattung der entfallenen Straßenbaubeiträge kann gemäß § 8a Abs. 2 Satz 5 KAG M-V durch die Hansestadt Stralsund beim Land Mecklenburg-Vorpommern erst frühestens ab dem 1. Juli 2020 beantragt werden.

 

Eine nach § 8a Abs. 3 KAG M-V vorgesehene Rechtsverordnung, welche nähere Bestimmungen über das Erstattungsverfahren nach § 8a Abs. 2 KAG M-V trifft, ist noch nicht in Kraft getreten.

 

zu 2.:

Für das Haushaltsjahr 2020 und die Folgejahre sind bisher keine Ausgleichszahlungen für die entfallenen Straßenbaubeiträge vom Land Mecklenburg-Vorpommern an die Hansestadt Stralsund erfolgt.

 

Es ist zu erwarten, dass in diesem Jahr die erforderlichen rechtlichen Grundlagen für die Erstattung der abgeschafften Straßenbaubeiträge durch den Gesetzgeber erlassen werden. Dies betrifft insbesondere die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes M-V und eine nochmalige Änderung des KAG M-V.

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die Auswirkungen des Entfallens der Erhebungspflicht von Straßenbaubeiträgen nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern für den Haushalt der Hansestadt Stralsund nicht in vollem Umfang absehbar.

 

Herr Haack dankt für die Beantwortung. Das Verhalten des Landes ist nicht zufriedenstellend.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.