Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Umsetzbarkeit einer szenischen Fassadenillumination in der Hansestadt Stralsund zu prüfen. Folgende Punkte sollen geklärt werden:

1.)   Wie hoch wären die Kosten für die Produktion und Inszenierung filmischer Fassadenillumination?

2.)   Welche Fassaden kämen in der Hansestadt Stralsund für eine Illumination in Frage?

3.)   Welche rechtlichen Einschränkungen gibt es hinsichtlich des Schutzes von Anwohnern?

 


Herr Klingschat erläutert die Idee des vorliegenden Antrags. Die Auswirkungen für Anwohner sind begrenzt. Es wäre möglich, historische Ereignisse zu visualisieren. Zudem würde es eine Bereicherung für die Altstadt darstellen.

 

Frau Fechner erkundigt sich, ob es sich um eine Dauer- oder zeitlich begrenzte Installation handeln soll.

 

Herr Klingschat erklärt, dass es vorstellbar sei, in der Hauptsaison in den Abendstunden jede Stunde oder halbe Stunde für 5 Minuten die Projektion zu zeigen.

 

Frau Fechner beantragt, den Antrag in den Kulturausschuss zu verweisen.

 

Herr Dr. Zabel ist der Auffassung, dass eine Verweisung des Antrags hinsichtlich der Machbarkeit nicht zielführend ist. Die Fassadenillumination könnte ein Alleinstellungsmerkmal für die Hansestadt Stralsund darstellen. Die Machbarkeit muss jedoch umfassend von der Verwaltung geprüft werden.

 

Frau Bartel stimmt zu, dass die notwendige Klärung von Fakten nicht im Kulturausschuss erfolgen kann. Die Fraktion SPD wird dem Antrag zustimmen.

 

Herr Adomeit begrüßt die Idee und wird dem Antrag zustimmen.

 

Frau Fechner zieht den Verweisungsantrag zurück.

 

Frau Quintana Schmidt merkt an, dass die Stadt dadurch noch mehr in Szene gesetzt werden könnte. Sie begrüßt den Antrag.

 

Der Präsident stellt fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen gibt und lässt wie folgt über den Antrag AN 0006/2020 abstimmen:

 


Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen